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von den doppelten dies Jahr beschriebenen Viebe Schaze gefolgt
vnd berechnet werden sölle, Vud werden Sr. F. G.
mit den übrigen, sonderlich für diesmahl ond bey dieser ihrer
onterthenigen milden Bezeigung Rhäte vnd Landschaft verschonen,
vnd weiter nicht In Sie dringen, auch das Geschmuck,
Kleider, Kleinodien, vnd anders vnd weß auf Beilager
und Heimführung mochte ergehen, dermassen meßigen,
damit Sr. F. G. darzu kein übriges wenden ond sich vor
Beschwerung hüten mögen.
Wan auch etwann dieß oder folgende Jahre Reichs
oder Kreys Hülfen würden gewilliget, wollen Rhäte vnd
Außschuß dahin verdacht sein, wie daran die ersien Ziel mgl.
werden erlegt, bis darzu gewöhnliche Verwilligung gemeiner
Landstände erfolge vnd darzu nach Gelegenheit, ein oder mehr
Schatz beschreiben ond eingefordert werde.
Dnd damit mit diesen verwilligten Steuer vud Schazung
desio richtiger umbgangen ond dieselb nirgends anders
bin, danzu Ablegung der obgedachten Schulden, ond dahin
Sie gewilligt gebraucht werde, So hat Sie Hochgedachter
Fürst mit Rhat ond Landschafft dahln vereinigt, das die
Ordnung so Ao 2c. 70. zu den domals aufgerichteten Land
Tags Abschiede bestimt, jzmals: auch allerding vnd maßen
soͤlle gehalten werden, Vud seind zu Schaz verordenten hinwieder
benannt N N. N N. N N. die sich auch solcher
Ordnung söllen vnd wöllen gehalten, inmaßen Sie solchs zu
thun bei wahren Ihren Worten haben verpflichtet. Vnd
weil sich dan auch gebühret ond also herkommen ist, daß die
Fuͤrsten, so zur Regierung kommen, den Vnderthanen Ihre
brivilegia Frey= vnd Gerechtigheif consirmiren ond bestctigen.
Vud wir Herzog Ernst r2c. betrachten, daß vnsere
Rhäte ond gemeine Landschafft Sich bey vnsern Stam Vater