Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LI. Band. (51)

Beilage

zu  den

Plättern  für  Uechtsanwendung.

1869.  Samstag,  den  6.  November.  M.  7.

Als  Beilageheft  zu  den  Blättern  für  Rechtsanwendung
  und  als  besonderes  Werkchen  ist  so  eben  bei
Palm  i½é4  Enke  in  Erlangen  erschienen  und  durch
jede  Buchhandlung  zu  erhalten:

Repertorium  zu  den  Landtagsverhandlungen
  über  die  bayerische  Civil-Hrozeßordnung
  vom  29.  April  1869,
bearbeitet  von  J.  Juch  u.  M.  Hutter
und  herausgegeben  von  Fr.  Steppes.
gr.  8.  (X  u.  158  Seiten)  geh.  1  fl.
12  kr.  rhn.  oder  24  Ngr.

Zum  Studium  und  Verständnisse  der  am  1.  Juli
1870  in  Anwendung  tretenden  Civilprozeßordnung
ist  dieses  vollständige  Nachweisungen  über  Entstehung
  und  Behandlung  jedes  einzelnen  Artikels
nach  dem  zeitlichen  Verlaufe  der  Berathungen  bis
r  Erzielung  des  Einverstänbaisses  unter  den  Genaseebangöfastoren
  bietende  Werkchen  unentbehrlich.
Wer  sich  in  dem  Gesetze  ohne  dieses  Repertorium
zu  orientiren  versuchen  wollte,  der  würde  dies  nicht
ohne  eingehendes  Studium  der  bändereichen  Kammerverhandlungen
  bewirken  können,  eine  mühsame  und
zeitraubende  Arbeit,  zu  der  sich  nur  Wenige  berufen
  fühlen  dürften.

ne  Diejenigen  Herren,  welche  die  Blälter  s.  RA.  durch  die

k.  Post  beziehen,  belieben  ihre  Bestellung  auf  dieses  Beilageheft

der  nächstgelegenen  Buchhandlung  zu  überlragen;  auch  etbieiet  sich

die  Verlagshandlung  zur  portolreien  Ueberlendung  gegen  frankirte

#uzeln  des  erohzten  Betrages  in  Briefmarken  oder  mittelst
okteinzahlung.