Beilage
zu den
Plättern für Uechtsanwendung.
1869. Samstag, den 6. November. M. 7.
Als Beilageheft zu den Blättern für Rechtsanwendung
und als besonderes Werkchen ist so eben bei
Palm i½é4 Enke in Erlangen erschienen und durch
jede Buchhandlung zu erhalten:
Repertorium zu den Landtagsverhandlungen
über die bayerische Civil-Hrozeßordnung
vom 29. April 1869,
bearbeitet von J. Juch u. M. Hutter
und herausgegeben von Fr. Steppes.
gr. 8. (X u. 158 Seiten) geh. 1 fl.
12 kr. rhn. oder 24 Ngr.
Zum Studium und Verständnisse der am 1. Juli
1870 in Anwendung tretenden Civilprozeßordnung
ist dieses vollständige Nachweisungen über Entstehung
und Behandlung jedes einzelnen Artikels
nach dem zeitlichen Verlaufe der Berathungen bis
r Erzielung des Einverstänbaisses unter den Genaseebangöfastoren
bietende Werkchen unentbehrlich.
Wer sich in dem Gesetze ohne dieses Repertorium
zu orientiren versuchen wollte, der würde dies nicht
ohne eingehendes Studium der bändereichen Kammerverhandlungen
bewirken können, eine mühsame und
zeitraubende Arbeit, zu der sich nur Wenige berufen
fühlen dürften.
ne Diejenigen Herren, welche die Blälter s. RA. durch die
k. Post beziehen, belieben ihre Bestellung auf dieses Beilageheft
der nächstgelegenen Buchhandlung zu überlragen; auch etbieiet sich
die Verlagshandlung zur portolreien Ueberlendung gegen frankirte
#uzeln des erohzten Betrages in Briefmarken oder mittelst
okteinzahlung.