Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Festgesetzter
Cap.  8  Vortrag  Betrag
«  M  14
VI.  3|Tit.  5.  Der  Anstalt  für  weibliche  Unheilbare  in  Lauingen  für  den
Betrieb  .  2000  —
Derselben  Anstalt  für  Freiplägtze  .  600  —
Tit.  6.  Der  Kinderheilanstalt  in  Augsburg  ..  300  —
4  Der  Universitäts-  Kinderklinik  und  Politlimt  in  München  300  —
0  –  ——  —  —  —
6  –  —  —  —  —  —
7  Beiträge  an  Anstalten  für  Blödsinnige:
a)  für  Zöglinge  der  Kretinenanstalt  in  Ursberg.  1  600  —
b)  zur  Unterstützung  der  Kretinenanstalt  in  Ursberg  als  solcher  1  000  —
D)  für  Unterstützung  der  Blödenanstalt  in  Neuendettelsan  700  —
d)  für  die  weibliche  Kretinenanstalt,  früher  in  Glött,  nun  in  Deybach
  bei  Lautrach  2  000  —
JD0)  für  neun  halbe  Freiplätze  in  der  lettgenanmten  Anstalt  .  1  080  —
l)Zuschuß  zur  Schuldentilgung  aus  Anlaß  der  Verlegung  dieser
Anstalt  von  Glött  nach  Deybach,  bezw.  zur  Vermehrung  der
Freipläze  .  1  200  —
8  Ausgaben  #eur-  verwahrloste  und  verlassener  Kinder:
a)  an  das  Institut  für  verwahrloste  Knaben  in  Ottobeuren  8  080  —
b)  an  das  Institut  für  verwahrloste  Mädchen  in  Wörishofen.  5198  —
P)  für  Unterbringung  von  Kindern  protestamischer  Konfession  in
Rettungshäusern  ...·....  600—
91  Unterstützung  gemeindlicher  und  distriktiver  Armenpflegen:
  ·
Zur  Unterstützung  von  mit  Ausgaben  für  Armenzwecke  besonders  be—
lasteten  Gemeinden  Zum  Unterhalte  von  Geiststranken  in  Kreisirren-0
  anstalten  .  8000——
1  —  —  —  —
11  Soustige  Ausgaben  für.  Wohlthätigkeit.
a)  für  die  Suppenanstalt  in  Altenberg  350  —
b)  für  die  Krippenanstalt  in  der  Werlachvorstadt  Augsburg  300  —
c)  für  das  Kinderasyl  in  Gundelfingen  400  —
d)  für  außerordentliche  Nothfälle,  eventuell  für  Merung  des  Ver.
mögens  des  Maximilianshilfssonds  5  000
e)  dem  Verein  für  Arbeiterkolonien  in  Bayern  500  —
I)  dem  Verein  zur  Errichtung  einer  „Herberge  zur  Heimath"  in
ugsburg  500  —
12  guschuh  an  Distriktsgemeinden  zur  unterstützung  der  mit
Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach  Art.  5  abs  4
des  Gesetzes  vom  3.  Februar  1888  .  11160—
Summa  S#st  VI  153  551  24
VII.  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserban.
1|  Beiträge  zu  den  Distriktsstraßen.  70  000  —
Fuür  den  Uferschutz  an  Flüssen,  welche  der  Schiff.  und
Floßfahrt  dienen,  nach  Art.  2  des  Gesetzes  vom  28.  Mai  1852  73  000  —