B. Erschwerungen.
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Das Eintragungs= und. Konsensprinzip. (# 37.
Art ein, so beim Zuschlag in der Zwangsversteigerung § 91
Zw. V.G., durch Erlaß des Ausschlußurtheils im Aufgebotsverfahren
(z. B. 88 1104, 1112 B. G.B.), bei Theilung des
mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks im Falle
des § 1026 B. G.B., bei Aufhebung durch Verjährung des
Rechtes (88 901, 1028 B. G.B.), durch Eintritt einer auflösenden
Bedingung oder eines Endtermins (vgl. § 1061 B. G.B,
§§ 23, 24 R.G.B.O.).
B. Erschwerungen.
Eine Erschwerung der allgemeinen Voraussetzung der Aufhebung
findet sich betreffs einer Hypothek, Grund= oder Rentenschuld. Wie
im Preußischen Recht erfordert das darauf gerichtete Rechtsgeschäft
noch die Zustimmung des Eigenthümers, welche dem Grundbuchamt
oder dem Gläubiger gegenüber formgerecht zu erklären und dann
unwiderruflich ist (§ 1183 B. G. B. und § 27 Abs. 1 R.G.B.O).
C. Nichterfor- 6
derniß der
Löschung.
10. Konfusion.
C. Nichterforderniß der Löschung.
a) Die rechtsgeschäftliche Aufhebung von Rechten an Liegenschaftsrechten,
z. B. des Nießbrauchs= oder Pfandrechts
an einer Hypothek bedarf nur der Zustimmung bezw. des
Verzichts des Nießbrauchers oder Pfandgläubigers gegenüber
dem Eigenthümer oder Besteller, dagegen nicht der Löschung
im Grundbuch (88 1072, 1064; 1273, 1068, 1255 B. G.V.).
Ist das Pfandrecht mit dem Rechte eines Dritten belastet,
dann ist allerdings auch die Zustimmung desselben dem durch
die Aufhebung Begünstigten gegenüber nothwendig und diese
ist unwiderruflich (6 1255 Abs. 2 B. G.B., vgl. ferner
8 1291).
Die Löschung kann zur Berichtigung des Grundbuchs
erfolgen nach Maßgabe des § 27 Abs. 2 S. 2 R.G.B.O.
5 Der Verzicht auf Rückstände von Hypothekenzinsen, anderen
Nebenleistungen und Kosten erfordert nur die Erklärung des
Gläubigers gegenüber dem Eigenthümer. Wenn aber
einem Dritten ein Recht an einem solchen Anspruch zusteht,
muß dieser dem durch die Aufhebung Begünstigten seine
Zustimmung zu derselben abgeben; diese ist unwiderruflich
E 1178 Abs. 2 B. G. B.).
10. Eine Aufhebung dinglicher Rechte findet ausnahmsweise
nicht statt bei Vereinigung des Eigenthums und der