Im Reichstage (1870 bis 1874) 11
„Eminenz erlauben mir einige Worte über die sogenannten Konzils-
angelegenheiten. Der wichtigere Teil des Episkopats geht heute nicht in
die Sitzung.
Wenn ich auch in bezug auf die Frage der Infallibilität mich ganz
mit dem Cardonischen Werke einverstanden erkläre, so würde ich mit „non
placet“ gestimmt haben, da die Frage nicht opportun ist und nicht con-
ciliariter verhandelt wurde und ich nicht mit schuld haben will an dem
Unglück, daß so viele Seelen irre gemacht werden an dem Glauben —
durch dies Vorgehen.
Dann ist aber das Konzil gar nicht mehr Konzil, es ist höchstens
legaliter zusammenberufsen worden, aber von dem Tage an, wo der
zmethodus“ u. s. w. uns oktroyiert wurde, hörte der konziliarische Be-
stand dieser traurigen Versammlung auf. Das Schlimmste aber kommt noch.
Denn es ist feierlich sogar in dem „Giornale di Roma“ bekanntgemacht
worden (Sonnabend den 16. Juli), „daß das Konzil weder suspendiert
noch prorogiert werde“. Unterdessen bis zum November werden dann
und wann einige Sitzungen stattfinden mit einigen jesuitischen Bischöfen
als Repräsentanten des Episkopats. In diesen Sitzungen kann man sich
denken, was alles bestimmt wird. Vielleicht wird darin die Unfehlbarkeit
der Jesuiten und aller ihrer Schliche ausgesprochen, jedenfalls das, was
man dem jetzt hier anwesenden Episkopat nicht vorzulegen wagte. Diese
Eventualität bitte ich im Auge zu behalten und auch Ihren bischöflichen
Mitbrüdern zu bedenken zu geben, damit sie, wenn sie in ihren Diözesen
zurück sind, schon darauf gefaßt und vorbereitet sind.“
Soweit mein Brief an Kardinal Schwarzenberg. Es ist traurig
genug, daß man so sprechen muß, und ich bin von einem so intensiven
Schmerz im Innersten der Seele durchdrungen, daß ich es kaum aushalten
könnte, wenn ich nicht den Trost in der heiligen Messe hätte. Und der
arme Papst, der, wie mir Visconti noch gestern sagte, nun „diventato
schiavo dei Gesuiti come mai Papa lo fl "“
Der Ausbruch des Kriegs führte den Fürsten im Juli 1870 nach
München zur Teilnahme an den Verhandlungen der Kammer der
Reichsräte.
Am 18. Juli brachte die bayrische Regierung bei der Kammer der
Abgeordneten einen Gesetzentwurf ein, durch welchen „für den Fall der
Unvermeidlichkeit des Kriegs“ zur Aufstellung des Heeres ein einmaliger
außerordentlicher Kredit von 5600 000 Gulden und ferner für die Dauer des
über den Friedensetat erhöhten Bedarfs zum Unterhalt des Kriegsetats
der erforderliche Zuschuß zu dem Friedensetat gefordert wurde. Am
19. Juli wurde das Gesetz von der Kammer der Abgeordneten mit 101