Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Zweiter Band. (2)

Botschafter in Paris (1874 bis 1885) 361 
Ihrer Konvenienz einzurichten, da mir jeder Tag recht ist und ich aus- 
dem Allerhöchsten Handschreiben entnehme, daß es Seiner Majestät nicht 
um die Beschleunigung der Angelegenheit zu tun ist. Von dem Zeitpunkt 
Ihrer Ankunft in Varzin haben Eure Durchlaucht wohl die Güte mich, 
zu unterrichten. 
von Bismarck. 
Abschrift. 
Ems, 10. Juli 1885. 
Aus Ihrem Schreiben vom 8. d. M. ersehe ich des Fürsten von Hohen- 
lohe Annahme des wichtigen Postens und seinen Dank für das projektierte 
Vertrauen. Die gestellten Bedingungen finde ich sehr natürlich, doch kann 
ich mit Ihrer Ansicht, denselben von einer Rücksprache mit Ihnen zu ent- 
binden, mich nicht einverstanden erklären, denn er kann Ihre Ansichten 
nur bei einer mündlichen Ideenaussprache gründlich erfahren und erkennen, 
und so orientiert dann erst nach Straßburg gehen, wenn dies überhaupt 
ratsam ist, bevor er ernannt ist, weil durch des Fürsten Erscheinen daselbst 
die Sache so offiziell transpiriert, so daß dann von einer Nichtannahme 
nicht mehr die Rede sein kann. Ich würde daher vorschlagen, daß der 
Fürst Hohenlohe nach Varzin dem Minister Hofmann ein Rendezvous 
halben Wegs zwischen Schillingsfürst und Straßburg gibt. Der Antritt 
des Fürsten Hohenlohe in sein Amt muß jedenfalls nicht übereilt werden, 
weil ich den Hinterbliebenen des Feldmarschalls Manteuffel eine Belassung. 
von dessen Einnahmen auf drei Monate gelassen habe, eine Art Karenzzeit 
als einzige Möglichkeit, die sehr schlimme Lage in finanzieller Beziehung. 
einigermaßen zu sichern. 
Wilhelm. 
Journal. 
Baden--Baden, 13. Juli 1885. 
Bei unsern Besprechungen in München über die Statthalterfrage- 
stellte es sich als das Wichtigste heraus, zu wissen, ob die Statthalterschaft 
unverändert bleiben werde und wie sich die Pensionsverhältnisse regeln 
lassen. Völderndorff meinte, daß die Statthalterschaft nur eine Funktion 
und keine Stelle sei, ich müsse also noch irgend etwas andres sein, damit 
man dem Oberstkämmerer, General oder Wirklichen Geheimen Rat diese- 
Funktion übertrage. Bei meinem Besuche in Straßburg sagte aber Mayr,#) 
das möge früher richtig gewesen sein, sei es aber jetzt nicht mehr, da 
durch neuere Verordnung der Statthalter ein Amt sei. Auch lauteten 
  
1) Unterstaatssekretär von Mayr, der Leiter der Finanzabteilung des reichs- 
ländischen Ministeriums.
	        
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