Straßburg (1885 bis 1894) 409
eines militärischen Titels an Eure Durchlaucht würde Ihre Befugnis an
sich nicht erweitert werden. Ich bin zum Beispiel General und würde
in meiner dienstlichen Stellung bei Erklärung des Kriegszustands dadurch
in keiner Weise berührt werden. Im Kriegsfalle werden die Verhältnisse
Eurer Durchlaucht zu dem Militärkommando im Reichslande dieselben sein
wie die jeder obersten Regierungsbehörde in den einzelnen Bundesstaaten.
Die Handhabung der Militärbefugnisse würde ebensowenig in Ihre Hände
übergehen, wie das bei regierenden Fürsten, Ministern oder Ober-
präsidenten der Fall ist, welche Militäruniform zu tragen berechtigt
sind. Zur Untätigkeit aber würden Eure Durchlaucht damit nicht ver-
urteilt sein, wie auch ich es im gleichen Falle nicht bin, obschon auch
meine Tätigkeit lediglich der vollziehenden Gewalt angehört, die dann auf
das Militär übergeht. Auch die Aenderung des Titels in den eines
Generalgouverneurs würde an den Attributionen des Statthalters nichts
ändern, und eine Stellung innerhalb des aktiven Heeres würde weder da-
durch noch durch Eurer Durchlaucht Berufung in das Hauptgquartier ge-
wonnen, auch nicht durch Verleihung eines militärischen Grades. Ich be-
sitze einen solchen, ohne daß es mir ein Recht zur Mitwirkung bei Hand-
habung des Belagerungszustands gewährt. Eine solche ist nur mit dem
aktiven Militärbefehl an Ort und Stelle verbunden.
Diese und andre schwierige Fragen werden von Seiner Majestät vor
Eintritt der Mobilmachung wohl überhaupt nicht gern erwogen werden.
von Bismarck.
Aus einem Briefe des Fürsten vom 20. Februar 1887.
.. Die Geistlichen scheren sich hier so wenig um den Papst wie um
Deutschland und arbeiten munter gegen das Septennat, wie denn der
ganze Klerus hier leider französisch geblieben ist, nachdem man es gleich
nach dem Krieg versäumt hat, die Seminare zu germanisieren. Jetzt
würde das ohne Kulturkampf nicht möglich sein. Die Wahlen werden
ohne Zweifel schlecht ausfallen.
Amtliches Schreiben des Reichskanzlers an den
Statthalter.
Berlin, 21. Februar 1887.
Seitens des Oberreichsanwalts ist mir berichtet worden, daß auf
seine Veranlassung in Elsaß-Lothringen Haussuchungen stattgefunden haben
und dabei mehrere Personen verhaftet worden sind, bei denen sich teils
Mitgliederkarten oder Medaillen der Patriotenliga, teils Schriftstücke vor-
fanden, welche die Mitgliedschaft wahrscheinlich machen.