zs 1918
Musterpachtvertrag. Anlage (..
. in dem das Fischerei-
recht in zusteht, verpachtet hiermit sein Fischereirecht an
in unter nachstehenden Bediugungen:
81.
Das verpachtete Fischwasser erstreckt sich von
bis .Ausgenommen sind folgende
Strecken
62.
Die Pachtzeit beträgt Jahre").
Sie beginnt am
Sie endigt am
L
Der jährliche Pachtbetrag wird auf Mark festgesetzt und ist
späteslens am an den Verpächter zu zahlen.
* 4.
Wenn nachweislich ohne Verschulden des Pächters durch äußere Einwirkungen
auf das Fischwasser eine wesentliche Verringerung oder eine Vernichtung des Fisch-
ertrags stattgefunden hat, so kann entsprechender Nachlaß des Pachtbetrages verlangt
werden.
Der Pächter ist befugt, die Fichere n in dem obenbezeichneten Fischwasser nach
ihrem ganzen Umfang auszustben. Der Verpächter verzichtet während der Pachtzeit
auf jede Ausübung der Fischerei in dem verpachteten Gewässer, insbesondere auch
auf die Ausstellung von Fischkarten.
Der Pächter hat bei der Aus#bung der Fischerei die bestehenden Bestimmungen
genan zu beachten. Hinsichtlich des Uferbetretungsrechts gilt solgendes“-):
6 ) wich unter 0, möglichst aber nichl unler 12
Jahren.
rn, uin —— ge Vrundbucht, ersessent blechte — Den Fischem muh die Woglichleit gegeben sein,