Object: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsiebzigster Jahrgang. 1918. (79)

zs 1918 
Musterpachtvertrag. Anlage (.. 
. in dem das Fischerei- 
recht in zusteht, verpachtet hiermit sein Fischereirecht an 
in unter nachstehenden Bediugungen: 
81. 
Das verpachtete Fischwasser erstreckt sich von 
bis .Ausgenommen sind folgende 
Strecken 
62. 
Die Pachtzeit beträgt Jahre"). 
Sie beginnt am 
Sie endigt am 
L 
Der jährliche Pachtbetrag wird auf Mark festgesetzt und ist 
späteslens am an den Verpächter zu zahlen. 
* 4. 
Wenn nachweislich ohne Verschulden des Pächters durch äußere Einwirkungen 
auf das Fischwasser eine wesentliche Verringerung oder eine Vernichtung des Fisch- 
ertrags stattgefunden hat, so kann entsprechender Nachlaß des Pachtbetrages verlangt 
werden. 
Der Pächter ist befugt, die Fichere n in dem obenbezeichneten Fischwasser nach 
ihrem ganzen Umfang auszustben. Der Verpächter verzichtet während der Pachtzeit 
auf jede Ausübung der Fischerei in dem verpachteten Gewässer, insbesondere auch 
auf die Ausstellung von Fischkarten. 
Der Pächter hat bei der Aus#bung der Fischerei die bestehenden Bestimmungen 
genan zu beachten. Hinsichtlich des Uferbetretungsrechts gilt solgendes“-): 
6 ) wich unter 0, möglichst aber nichl unler 12 
Jahren. 
rn, uin —— ge Vrundbucht, ersessent blechte — Den Fischem muh die Woglichleit gegeben sein, 
 
	        
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