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Nöthige wegen der Gutschrist. Baare Abhebungen geschehen, abgesehen von dem
Falle der Domizilirung (s. oben) durch weiße Checks in Quittungsform. Ge—
speist wird das Konto dagegen nicht blos durch baare Einzahlungen des Konto-
inhabers oder Dritter, welche auch bei auswärtigen Bankanstalten und selbst
von Nichtgirokunden geleistet werden können und von dort der das Konto führenden
Anstalt avisirt werden; sondern zur Gutschrift gelangen auch Beträge, welche der
Kontoinhaber von der Reichsbank auf diskontirte Wechsel oder auf Lombarddarlehne
zu empfangen oder welche dieselbe gegen die ihr von ihm zum Inkasso übergebenen
Platz-Wechsel und - Anweisungen eingezogen hat. Die Beurkundung der Debet-
und Kredit-Posten erfolgt außer in den Büchern der Bank auch in dem in Händen
des Kunden verbleibenden Kontogegenbuch (pass-bock, carnet de compte), welches
alle halbe Jahr saldirt wird, auch jederzeit zur Vervollständigung vorgelegt werden
kann. Der G. der Reichsbank ist in fortwährender Zunahme begriffen.
Die Einnahmen betrugen:
im Jahre 1877 Mark 13518 284 732,10
„ „ 1878„ 13645 338717,49
„ » 1879»15216593861,62.
Die Ausgaben betrugen:
im Jahre 1877 Mark 13.503744 356,11
„ „ 1878, 13646574474,81
„ „ 1879 „ 15 193608974,45.
Also die Gesammtumfätze:
im Jahre 1877 Mark 27 022 029 088,21
f„ „ 1878 „ 27291 913 192,30
„ „ 1879 „ 30 410 202 836,07.
Bedeutend ist auch der G. der „Bank des Berliner Kassenvereins“, welcher zugleich
der Berliner Börse als Clearing-house dient. Der Gesammtumsatz derselben im G.
des Jahres 1879 betrug Mark 6036 924 900, im G. mit der Reichsbank Mark
1 325724 500. — In Oesterreich hat der G. bei verschiedenen Wiener Instituten
Eingang gefunden. Das bedeutendste ist der „Wiener Giro= und Kassenverein“,
welcher auch die Ablieferung von Effekten in den Kreis des G. gezogen hat und
über die in Effekten bestehenden Guthaben durch Effekten = Checks verfügen läßt. Sein
Gesammt-Revirement im Jahre 1879 betrug: Gulden 4247977521. Indessen ist
auch der G. der Oesterreichisch-Ungarischen (Noten--) Bank von erheblichem Umfang.
Dieselbe besorgt zugleich die Geschäftsführung des Wiener Saldirungsvereins (Clearing-
house). Außerdem haben noch drei Wiener Banken Giroabtheilungen.
Gsgb. u. Lit.: S. d. Art. Check. Ferner: Deutsches Bankgesetz v. 14. März 1875 § 13
Nr. 7. — Statuten der Oesterr.-Ungar. Bank v. 27. Juni 1878 Art. 76, 77. — O. Hübner,
Die Banken, (Leipz. 1854) S. 63 ff. — Wagner, Sgyst. der Zettelbankpolitik, S. 377 ff. —
Thöl, H.R., § 23 Nr. 7. — Endemann, H. R., 3. Aufl., S. 386, 608, 654, 655.—
R. Koch, Ueber Giroverkehr und den Gebrauch von Checks als Zahlungsmittel (Berlin
18% — Banque de France. Ses opér. à Paris et dans les succursales, Paris
1880. — Walker, a treat. on Banking Law, (1877) p. 10 ss. R. Koch.
Girtanner, Wilhelm, 5 1823 zu Schnepfenthal, studirte in Bonn, Jena,
Berlin, Rostock und Heidelberg, wo er 1847 promovirte, wurde 1850 außerordent-
licher Professor in Jena, 1851 Beisitzer des Schöppenstuhls, 1853 ordentlicher Pro-
fessor in Kiel, F 28. VII. 1861.
Schriften: De dividua, quae est praediorum servitutibus natura, Heidelb. 1847. —
De ratihabitione negot. gest., 1848. — Die Bürgschaft, 1850, 1851. — Rechtsfälle zu
Puchta's Pandekten, 4. Aufl. (von Langenbeck edirt), Jena 1869. — Repertorium der
deuischen civil. Praxis f. d. Gem. R., Jena 1855. — Die Stipulation und ihr Verhältniß
zum Wesen der Vertragsobligation, insbes. zum Creditum, Kiel 1859.
Lit.: Günther, Lebensstizzen, 1858, S. 106. — Steffenhagen in d. Allg. Deutsch.
Biogr. IX. 191. Teichmann.