Full text: Rechtslexikon. Zweiter Band. Gad - Otto. (2.2)

Orden. 957 
darauf durch den hl. Martin in Gallien, Ambrosius in Italien und Augustin in 
Afrika heimisch geworden war, wurden die verschiedenen, für das gemeinschaftliche 
Leben der Mönche bestehenden Einrichtungen durch die von dem Stifter des Klosters 
Monte Cassino (bei S. Germano in Campanien) Benedikt von Nursia verfaßte 
Regel (um 529) verdrängt, weil sich diese durch ihre Verbindung der Askese mit 
mannigfachen praktischen Beschäftigungen und durch Versöhnung der ersteren mit den 
Anforderungen des Lebens als besonders brauchbar erwies. So hat der O. der 
Benediktiner für die Urbarmachung unkultivirter Länder, für Erziehung und Unter- 
richt, sowie für die Wissenschaft (durch Abschreiben alter Manufkripte, Nieder- 
schreiben von Chroniken und Annalen, später durch selbständige kritische Ausgaben 
und historische Werke) sich unvergängliche Verdienste um die Bildung der Mensch- 
heit erwerben können. Nach dem Vorgange Augustin's wurde im achten Jahrhundert 
die asketische Lebensweise auch auf den Weltklerus, besonders auf die Domkapitel 
(daher die sog. monasteria canonicorum) übertragen, aber mit der der Regel Bene- 
dikt's widersprechenden Festhaltung des Privateigenthums und des Rangunterschiedes 
war der Keim zu dem Verfall dieser Einrichtung schon von selbst gegeben. Ja 
dieses Vorbild führte dann in Verbindung mit dem Umstande, daß die von den 
Fürsten und Bischöfen gestifteten Klöster als deren Eigenthum galten, zu der Locke- 
rung der Klosterdisziplin. Erst im 10. Jahrhundert treten wieder Reformbestre- 
bungen auf und das Mönchsthum erlangte dadurch einen bedeutenden Einfluß auf 
die kirchlichen und geistigen Bewegungen, daß sich eine Reihe von Benediktinerklöstern 
zu einem freien selbständigen Verbande (sog. Kongregation) behufs Beobachtung einer 
sich an die alte Regel anschließenden, verschärften Disziplin unter gemeinschaftlicher 
Oberleitung durch einen Abt eines Klosters zusammenthaten. Die erste und be- 
rühmteste dieser Kongregationen, die des Klosters Clugny, hat noch im Laufe des 
10. Jahrhunderts die gesammte Klostergeistlichkeit Frankreichs und Burgunds be- 
herrscht, einen weitgreifenden Einfluß auch auf Italien ausgeübt und sogar ihre 
Reformbestrebungen schon im Bunde mit der päpstlichen Gewalt auf die Weltgeist- 
lichkeit erstrect. Im Gegensatz zu der im 11. Jahrhundert in Folge der Erwer- 
bung unermeßlicher Reichthümer und der Exemtion von der bischöflichen Gewalt 
auch bei den Elugniacensern eintretenden Zuchtlosigkeit entstanden dem asketischen 
Drange der Zeit entsprechend unter völliger Loslöfung von den Benediktinern eine 
Reihe anderer O., die Camaldolenser (von Romuald gestiftet), die O. von Vallom- 
brosa, von Fonte Avellana, die der Karthäuser und Cistercienser. Namentlich der 
letztere, welcher sich im strengen Gegensatze zu den üppigen Clugniacensern hielt, er- 
langte im 12. Jahrhundert die hervorragendste Bedeutung, zugleich wurden seine 
auf Centralisirung der Leitung sämmtlicher Klöster unter einem Generalkapitel als 
oberster gesetzgebenden und leitenden Behörde gerichteten Einrichtungen (geregelt durch 
die sog. charta charitatis von 1119) das Vorbild für die spätere Ol.Pverfassung. 
Dem kriegerisch-religiösen Zuge der damaligen Zeit verdankten ferner die zur Be- 
kämpfung der Ungläubigen bestimmten, Ritter= und Mönchsthum vereinigenden Ge- 
nossenschaften, die Templer, Johanniter und später die Deutschritter ihre Entstehung. 
Das 13. Jahrhundert weist endlich eine neue Richtung des Mönchslebens in den 
Bettel-O. auf, welche zum ersten Male die auf die große und ungebildete Masse 
wirkende Mission durch Seelsorge und Predigt als ihren Hauptberuf hinstellten, und 
gegenüber den alten üppigen O., in denen der Einzelne des Eigenthums und Ver- 
mögens unfähig, das Gelübde der Armuth auch auf die Klöster und den ganzen O. 
ausdehnten, die einzelnen Glieder aber für ihre Existenz auf Gaben der Liebe an- 
wiesen. Es sind dies der von Franz von Assisi um 1210 gestiftete, 1223 päpstlich 
bestätigte Franziskaner-O. (fratres minores, d. h. demüthige Brüder) und der 1216 
päpstlich bestätigte Dominikaner-O., dessen erster Stifter Dominikus das von Franz 
aufgestellte Prinzip der evangelischen Armuth auch aus seine wesentlich für die Predigt 
des Evangeliums bestimmte Genossenschaft (fratres praedicatores) übertrug. In
	        
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