Versorgung der Disp.-Anst. mit Arsmeien, Verbandmitteln u. s. w. 851
missionen über die riohtig erfolgte Vereinnahmung der alten Leinwand, in welcher jeoch
das empfangene Gewicht nebst Gattung und Stückzahl ausgedrückt sein muss,
justificirt werde. Ebenso findet die Verabreichung dieser alten Wäsche an die Dispensir-Anstalten
und Belugerungs-Lazaretb-Depots zu vorerwähntem Zwecke wie bisher unentgeltlich
Statt und unterbleibt die in einzelnen Fällen vorgekommene Fonds-Ausgleicbung
für die Folge gänzlich. («In Scheller's amtlichen Cirkularen Bd. I, Seite 21
findet sich hierzu folgende Bemerkung: ‚Durch vorstehende Verfügung wird übrigens
die Restimmung den Kgl. Mil.-Ockon.- -Dopartements vom 3N. Oktober 1830, nach welcher
über diejenigen Gegenstände — Arzneien und Verbandmittel —, welche aus den Beständen
der Feld- und Belagerungs-Lazarcthe oder etwaigen anderweiten Beständen au
die Dispensir-Anstalten verabreicht worden, zu der betreffenden Ausgabe-Rechnung ein
Attest des Medicinalstabes der Armee über die erfolgte Vereinuahmung der verausgabten
Gegenstände in die betreffende Materialien-Rechnung der Dispensir-Anstalt beigebracht
werden soll, nicht aufgehoben. sondern nur modificirt und beschränkt‘)
2. (Erl. d. Mil.-Oekon.-Depart. vom 5. November 1939.) Der etc. Intendantur
wird auf den Bericht vom 25. September 1339 eröffnet, dass vorzugsweise auf die Auffrischung
der im dortigen Train-Depot lagernden, zu den Feld-Lazareth-Bestünden gehörigen
Charpie Bedacht zu nehmen und daher der kurrento Bedarf der Tispensir-Anstalten
aus jenen Beständen zu entnelimen ist Der Ersatz der, nach dem Eingangs
gedachten Berichte bei letzteren noch fehlenden Charpie und alten Leinwand kann jetzt
aun denjenigen alten leinenen Hosen (832 Paar) erfolgen, welche bei Auflösung der
Gamison-Kompagnien sich als überschiessend ergeben haben uud die nach der Verfügurg
des Departements vom 18. Oktober 1839 bierzu benutzt werden dürfen. Der
Geldwerth dieser alten Hosen geht dem Bekleidungsfunds nach dem Preise für alte
einwand zu Gute. Sollten indesa, wie die Intendantur anzeigt, die in den Kasernen
und Lazurethen unbrauchbar werdenden leinenen Gegenstände nicht binreichen, um den
kurrenten Bedarf an alter Leinwand und Charpie damit decken zu können, so wird
allerdings nur übrig bleiben, entweder die Bestände des dortigen Depots anzugreifen
und diese von hier aus wieder zu kompletiren, oder dort alte Leinwand anzukaufen.
Zu dem Ende hat die etc. Inteudantur dem Departement zuvörderst noch anzuzeigen,
zu "ichen Preise der Centner alte Leinwand dort zu kaufen sein wir
3. ıErl d. Mil.-Oekon.-Depart. vom 21. Januar 1840.) Nach den bisber ergangenen
Bestimmungen soll Behufs der im $ 31 des Friedens" Lazareth-Reglements vorgeschriebenen
Auffrischung der Utensilien- etc. Vorräthe der Feld- und Belagerungs-Lazarethe,
ji Gegenstände, welche Gem Verderben leicht ausgesetzt
sind, der desfallsige Bedarf der Garnison-Lazarethe aus jenen Vorräthen entnommen
und entweder die dafür neubeschaften Stücke in den betreffenden Depots
niedergelegt, oder der Geldwerth dafür reservirt werden. Dessenungeachtet hat das
Departement in ueuerer Zeit bei Durchsicht der Verhandlungen über die stattgehabte
Revision der Feld- und Belagerungs-Lazareth-Depots mitunter gefunden, Jass diese
Massregel noch nicht überall genügend zur Ausführung kommt, weshalb die Kgl. In
tendantur veranlasst wird, von ihrem Standpunkte aus darauf zu halten. dass im dortigen
Bereiche die Auffrischung der fraglichen Dopotvorräthe, wenn selbige nur irgend
eintreten kann, auch wirklich erfolge, damit jene immer in brauchbarem Zustande vorhanden
sind.
4. (Erl. d. Mil.-Oekon.-Depart. vom 5. Februar 1937, Cirkular an dio General-Aerzte
vom 10, Februar 1337.) Um die in den Feld- und Belagerungs-Lazaretb-Depots
lagernden Verbandmittel nicht unbenutzt verderben zu lassen, sind von den ältern Bestäuden
die darunter befindlichen Zirkelbinden und ühnlichen kurreuten Artikel den
Dispensir-Ansinlten nach Massgabe des Bedarfes zum Verbrauch zu überweisen. Hiosichtlich
der in neuerer Zeit für die Depots beschafften Verbandmittel genügt es daegen,
wenn bei den jährlichen Revisionen nur diejenigen Stücke ausgewählt und auf
die vorgedachte Art aufgeirischt werden, welche bei längerm Lagern augenscheinlich
dem Verderben unterliegen würden. Die den Dispensir-Austalten aus den Feld- und
Belagerungs-Lazareth-Depots überwiesenen einfachen und doppelten Bruchbänder werden
den letzteren nicht in natura ersetzt, sondern, insoweit die erforderliche Anzahl solcher
Bruchbänder jeder Zeit am Orte selbat anzekauft werden kann, wird nur der Geldwerth
dafür erstattet und deponirt. Die Nubelbruchbänder sind in den Depots sorgfällig
zu neserviren und den Dispensir-Anstalten nur im wirklich eintretenden Bedarfsfalle
zu überweisen.
5 (Cirkular an die Geaemal-Aerte vom 31. August 1840, Erl. d. Mil.-Oekon.-Depart
vom 25 Septomber 1340. a die in der, den Herren Korps-General-Aerzten
unterm 36. Februar 1337 von mir mitgetheilten Verfügung des Kgl. Mil.- Oekon. - Departaments
vom $, Februar 1837 angeordnete Auffrischung dor für die Feld- und Be-54*