Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 233
betrachten. Dieselbe Eigenschaft kommt ihm ferner
auch in seinem Einfluß auf den Geschmack zu, indem
es den adstringirenden Geschmack des Hopfens ersetzt
und dadurch ermöglicht, an Hopfen zu sparen.
Wie ohnehin unter Art. 7 d. MA. fällt es daher
nach beiden Richtungen einer Verfälschung sowohl
durch Verschlechterung der echten Waare als auch
durch Verleihung des Scheines einer besseren, nämlich
scheinbar von Hopfen herrührenden Beschaffenheit,
unter §. 10 d. NM.
(Schluß folgt.)
Uebersicht über die Ergebnise der Rechtsprechung
des bayer. obersten Kandesgerichts.
Urtheile vom März.
I. Zur Civilprozeßordnung.
Feststellungsklage. Begriff und Voraussetzungen,
insbesondere in Ansehung
der festzustellenden Rechtszulässigkeit einer
Hypothekkündigung.
hat gegen die Stiftung B Klage erhoben auf
Feststellung der rechtlichen Zulässigkeit der Kündigung
eines für den Beklagten hypothekarisch versicherten
Kapitals. Zur Frage der Zulässigkeit und der Voraussetzungen
einer derartigen Feststellungsklage hat
daß oberste Landesgericht Folgendes erörtert:
Der Vertreter des Revisionsklägers hat zwar
auch dem Revisionsgerichte die schon bei der Berufungöverhandlung
erörterte und von dem Berufungsgerichte
verneinte Frage zur Erwägung anheimgege-