Full text : Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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ihm  gefunden  einen  Stein  und  etliche  zauberische  Charaktere,  welche
vom  Teufel  gemalet  und  geschrieben  waren,  und  die  er  am  Hals
hängen  hatte!  Dieses  alles  nebst  schriftlichem  Berichte  ist  gen  Witten—
berg  an  die  Herren  Schöppen  gelangt,  von  welchen  das  Urteil  und
Sentenz  gefället  worden,  daß  man  den  Missetäter  von  Rechts  wegen
möge  auf  die  Marterbank  bringen  und  ihn  peinlich  verhören.  Da
nun  der  Scharfrichter  ihn  kaum  versucht  hatte,  so  bekennt  der
Bube  alles  und  jedes,  insonderheit  daß  er  die  Verstorbene  gegeißelt
und  einen  Ehebruch  mit  ihr  begangen  habe,  daß  sie  Gott  abgesagt,
ein  Bündnis  mit  dem  Satan  gemacht  und  dasselbe  mit  ihrem
eigenen  Blute  bekräftigt,  welcher  doch  daran  sich  nicht  begnügen
lassen,  sondern  zu  mehrerer  Versicherung  eines  beständigen  Bundes
ein  Stück  von  ihrer  Zunge  abgeschnitten.  Er  habe  auch  mit  dem
Teufel,  der  sich  in  ein  Weib  vermummt,  gebuhlt,  welcher  geheißen
habe  Ursa  Tatman  Lucifer.  Aus  demselben  Buhlen  habe  er  Bescheid
  und  Antwort  vom  Teufel  sich  erholt  und  mit  ihm  Rede  gepflogen,
  welchen  er  in  einem  Kristall  in  der  Gestalt  eines  schwarzen
Mohrenkönigs,  so  eine  güldne  Krone  auf  dem  Haupte  getragen,  gesehen.
  Solches  und  anderes  viel  mehr,  welches  zu  berichten  allzu
weitläufig  sein  würde,  hat  er  in  der  Tortur  bekannt.  Dieses  ist
nun  nochmals  an  den  Schöppenstuhl  gelangt,  da  er  dann  zum
Feuer  nach  Urteil  und  Recht  verdammt  worden.  Als  ihm  nun  das
Urteil  vorgehalten  und  der  Gerichtstag  angestellt  worden,  da  hat
er  nichts  von  dem,  was  er  zuvor  bekannt,  verleugnet.  Da  nun
aber  am  folgenden  Tage,  den  14.  Juli  des  Jahres  1608,  die  Bochlitzer
  Geistlichen  zu  ihm  gingen,  hat  er  sich  unterstanden,  alles
wieder  zurüchzunehmen  und  gesagt,  er  habe  die  Obrigkeit  durch  ein
falsches  und  aus  Schmerz  erzwungenes  Bekenntnis  betrogen.  An
solcher  Bitte  und  Begehren,  dies  der  Obrigkeit  Rkundzutun  und
als  Zeugen  seiner  Unschuld  aufzutreten,  haben  diese  sich  aber  wenig
gekehrt,  sondern  ihm  eine  scharfe  Gesetzpredigt  gehalten,  darauf
aber  dem  Herrn  Richter  und  seinen  Beisitzern,  was  sich  begeben,
treulich  berichten  lassen,  welche  dann  durch  Androhen,  daß  sie  ihn
wieder  auf  die  Folterbank  bringen  wollten,  ihn  dahin  bewogen
haben,  daß  er  bis  zum  vierten  Male  die  begangenen  und  schon
vorher  gerichtlich  ausgesagten  Miissetaten  beständig  bekannte.  Er  ist  auch
am  anderen  Tage,  als  ihn  die  Geistlichen  abermals  besuchten,  dabei

geblieben,  war  wegen  seiner  Ubeltaten  sehr  betrübt  und  behümmert,
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