Volltext : Rosenheimer Anzeiger. 62. Jahrngang (62)

Nummer  102

lonpention,  Aufenthalisrecht,  Staatsangehörigbeit,
  gegenfeitiges  Auslieserungsrecht  8  gegenseitige
  gerichtliche  Hilse  und  sand  darin  nichteinen
  Schatten  von  Kapitulationen.  Die  Türlei
  Mandte  ferner  seine  Delegierten  nach  Berlin,
  wo  seit  14  Monaten  Besprechungen  stattsanden,
  die  nunmehr  ein  endgültiges  Einrerneh-.
men  erzielt  haben.  Die  Einzelheiten  sind  zwar
noch  nicht  mitteilbar,  doch  lönne  gesagt  werden,
r-*  deutsche  Konsuin  in  der  Türlei  dieselben

Rechte  Luschenv  wie  der  osmanische  in  Deutschland.
  Tie  Unterkauen  beider  Länder  werden  in
den  beiden  Ländern  gleiche  Rechte  haben.

Der  Fall  von  Kut-el-Amara.

Konstantinopel,  1.  Mai.  Nach  genauer
Berechnung  war  Kut#el-Amara  145  Tage  eingeschlossen,
  wobei  die  Engländer  in  den  ver—
schiedenen  Kämpfen  in  der  Umgebung  erhebliche
Verluste  zu  verzeichnen  hatten.  Allein  in  den
Monaten  März  und  April  sollen  die  Engländer
über  20  ann  verloren  haben.  Ein  merk.
würdiger  Zufall  ist  es,  daß  im  vorigen  Jahre
die  Engländer  zur  selben  Zeit  an  den  Dardanellen
  geschlagen  wurden,  und  zwar  einen  Tag
vor  dem  Thronbesteigungeseil.  Der  Sieg  von
Kut-#el-  Amara  war  einen  Tag  nach  dem  Feste
der  Thronbesleigung.  (J.)  -

 

VIenStag-2.Mai1910

 

 

keinesfalls  sich  den  Lurns  leisten  kann,  nennenswerie
  Beslände  an  die  Westiront  oder  an  irgendeine
  andere  Stelle  des  europäischen  Kriegsschauplatzes
  abzugeben.  (.7.)

Leßte  Tele#mme.
Rücklehr  des  amerilanischen  Botscha
  *v!  nachk  Berlin.

WIIN.  Berlin,  1.  Mai.  der  Botschafter  der
Vereinigten  Zu7  u.  ron  Amerika,  der  im
Großen  Hauptquartier  rom  Kaiier  in  Audienz
empfangen  wurde,  reiste  heute  nach  Verlin  zuruck.

 

Die  Rechtsstellung  der  Gewerkschaf

Berlin,  1.  Mai.  Die  viel  besprochene  und
lung  erwartele  Novrelle  zum  Vereinsgesetz
(Rechteostellung  der  Gewerkichaften)  ilt  nunmehr
sertiggest#ellt.  Sie  wird  in  den  nachsten  Tagen
an  den  Bundesral  gehen  und  reimutllich  noch
in  dieser  Woche  dem  Reichslag  vorgelegt  werden.
  (3.,
Der  Einbreer  in  der  Kitche.
Verlin,  1.  Mai.  Al?  gesiern  der  Diener
der  neuen  Aponolischen  Gemeinde  am  Küfstriner
Plah  die  Kapelle  betrat,  fah  er  zu  semem  Schrellen
  kor  dem  Altar  einen  unbekaumen  Mann  in
einer  Blutlacke  2ot  hegen.  Neben  dem  Leich

 

 

Griechenlandund  Epirus.
Athen,  1.  Mai.  Ossixiell  wird  verlautet:  v

—————————  —————“-“—-—--.—  ——  ———  wii’m#t

nam  lagen  ie  Sölitler  des  Giasdaches,  durch

 

Der  Nordepirus  ist  jetzt  in  den  griechischen  Zivil-
  und  Verwaltungsbezirk  einbezogen  worden.

nach  hätte  das  russische  Heer  im  Verlaufe  des

Ende  1615  einen  tatjächlichen  A

das  der  Unbelannte  Zurchnehrochen  war.  Nach
den  mlizeilsde#  AelluJ  1  0  cchrun  es  id  um
einen  Cinoreägze#zhndein,  der  uber  das  Dach

  

"“

 

Uoall  an  Oisi-Laut

  Dekret  wurden  die  beiden  Regierungsbezirke
  Koritza  und  Argyrokastro  errichtet.  (Z.)

Eine  neue  italienische  Offensive?

Rom,  1.  Mai.  Der  „Corriere  della  Sera“
schreibt  in  einem  von  der  Heeresleitung  zensurierten
  Bericht,  die  neue  italienische  Offensive
  sei  vollkommen  vorbereitet.  Sie  beginne
aber  erst,  wenn  die  entsprechenden  Beschlüsse  der
Alliierten  wegen  des  gemeinsamen  Zeitpunktes
gefaßt  sind.

 

Kriegsjahreo  1915  etwa  zwei  Millionen  Tote
aufzuweisen  gehabt  (1  942  610)  und  30000  gesallene
  Offixzere.  Legen  wir  für  die  Verechnung
der  Verwundeten  das  übliche  Erfahrungsverhãltnis
  ron  1:4  zugrunde,  so  hat  das  russische
Heer  im  Lause  des  Jahres  1915  einen  Maonnienr
  von  7380000  aufzuweisen  ge
habt.  Im  günstigsten  Falle,  der  uber  fur  ruf
sische  Verhältnisse  kaum  anzunehmen  iß,  sind
von  den  Vermundeten  75  Prozent  wieder  verwendungsfähig.
  Das  ergäbe  einen  bleibenden
Abgang  für  1915  in  Höhe  von  3.3  Millionen

zieren  in  Höhe  von  225  000  ausmweisen  hat.
Ueber  die  Verluste  des  russischen  Heeres  bie  zu
Beginn  des  Jahres  1915,  also  rom  Anfang
des  Krieges  bie  zum  31.  Dezember  10141,  bai
dus  französische  Blalt  „Matin“  seinerzeit  An
gaben  gemackht,  aus  denen  herrorgek!t,  daß  die
rufsischen  Verluste  schon  bis  Ansang  Dezember
eiwa  1  050  000  Mann  betrugen.  Der  tatsäch
liche  Ausfall  an  Mannschusten  muh  sich  danach
auf  über  600  000  Mann  belaufen,  wobei  noch
die  russischen  Verlune  im  Laufe  des  Dezember
unberücksichligt  gebiieben  sind.  Alles  in  alleimt

in  die  Kapelle  einneigen  Foer.

Bunle  Cheonf.

Die  Sodted  vdeüutnceen  Kailsere.
n  rreoie  tehrte  ron

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Braumu-  4hweig,  der  #  .
Ickg  und  waurde  mdu  lirer  zur

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Die  junge  Herogin,  eine  D  e  von  ngeuunnern- 



Mann.

Die  tussisch  en  Alesenverlusle.

Daß  Rußland  keine  Truppen  in  nennenswer#’##
  Jahl  an  andere  Rriegsschauplätze  abzur#en
  in  der  Lage  ist,  darauf  ist  wieder
holt  hingewiesen  worden.  Die  Angabe  einces
amerikanischen  Besschterstatters,  daß  ron  den
612  Millionen  Menschen,  mit  denen  Rußland
den  Krieg  begann,  nur  mehr  750,000  Mam
übrig  seien,  ist  inzwischen  durch  interessante  Feslstellungen
  eines  anderen  neutralen  Berichterstatsters
  in  bezeichnender  Weise  ergänzt  worden.  Darunb

  in  O

 

Bekauntmachung.

Verkehr  mit  Seise,  Seifenpuloer  und  anderen  fetthaltigen
Waschmitteln  betreffend.

Nachstehend  wird  die  Bekanntmachung  des  Reichslanzlers
vom  18.  April  1916  mit  dem  Beisügen  zur  allgemeinen  Kennt.
nis  gebracht,  daß  die  Abgabe  von  Seise,  Seisenpulver  oder
anderen  fetthaltigen  Waschmitteln  im  Stadtbezirk  Rosenheim
nur  gegen  Vorlegung  der  für  die  4.  volle  Monatswoche  bestimmen
  Brotkarte  des  Kommunalverbands  Rosenheim-Stadt  erfolgen
  darf.  Die  Abgabe  ist  vom  Veräuherer  auf  der  Rüclsseite
des  Stammes  der  Brotkkarte  unter  Bezeichnung  der  Art  und
Menge  (Gewicht)  mit  Tinte  zu  vermerken.  Als  Stamm  der  Brotkarte
  gilt  derjenige  Teil,  auf  welchem  die  Bezeichnung  „Stadtmagistrat
  Rosenheim“  und  die  Butterbezugskarte  sich  befinden.

Rosenheim,  den  26.  April  1916.
Stadtmagistrat.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  1  der  Bekanntmachung  über  den  Verkehr
  mit  Seife,  Seifenpulver  und  anderen  feithaltigen  Waschmitteln
  vom  18.  April  1916  (neeich-gesehblatt  307)  wird  bis
auf  weiteres  Folgendes  bestimmt

8  1.  Die  Abgabe  von  Seife,  Seifenpuloer  und  anderen  fetthaltigen
  Waschmitteln  an  Selbstverbraucher  darf  nur  nach  folgen
  Wrundäen  erfolgen:

I.  Die  an  eine  Person  in  einem  Monat  abgegebene  Menge
darf  uundert  Gramm  Feinseife  (Toiletteseise  und  Rasierseife)  sowie
  fünfhundert  Gramm  andere  Seife  oder  Seifenpulver  oder
andere  fetthaltige  Waschmittel  nicht  übersteigen.  Bei  Feinseifen,
die  vom  Hersteller  in  Unhüllungen  in  den  Verkehr  gebracht  wer- 



K.  B.  Lotterie-Einnahme  der

rnuh.  Süddsutschen  Klassr-Lstimi

J.  SENFT.  Rosenheim.

Schluss  der  Erneuerung  der  Lose  gur
#.  Klasse  7.  (233.)  Lotterte

Dienstag.  2.  Mai
Kauflose  zur  Haupiziehung  in  allen  Binungen
  vorrüntg.

 

 

q½  ra.  Halbes-  Qaaues-Len
—  W—  W—SKCS.  i##.

4.  tt,  Rosenhelmw.

 

Hierzu  muß  man  die  Gesangenen  rechnen,
  die  Rußland  an  Deutschland  und
reich-Ungarn  abgegeben  hal.

gefangene  Russen.
sischen  Heeres  würde  sich  somit  im
auf  rund  4.8  Miliionen  Mann  sielien.
lind  nicht  einbegriffen  die  ganz  auherordentlichen

Offiziersrerlune.
wurden  500  u00  Oiiziete  verwundet.
Wege  der  üblichen
zu  der  Annahme,  daß  das  russische  Heer  bis

 

berechiet  der  erwähme  neutrale

Oeeren  Ciciamtausfall,  den  das  ruff

Jn  Deutschland  Beginn  des  Krieges  an  bis  Ende  1917  erliten  Wri-  «
besanden  sich  Ende  1915  etwa  1.1  Millionen,  auf  5.4  Millionen  an  Toz2en  und  Krüp  leire
Oesterreich-Ungarn  elmn  (1.3  Millionen.  Dazu  hane  man  noch  die  nach  einigen  sondernn
Der  Gesamtausfall  be  rus.  Hunderttaufenden  zählenden  Verluste  linzuzu.  1  „Tang  wurde  ###ur

Jahre  1915
Dabei
sich  bei  dieser  Zusammenstellung
ganzen  auch  nur  um  Schätzungen,
in  jedem  Falle  den  zuverlässigen

Seit  Beginn  des  Krieges

Auf  dem
Berechuungen  gelangt  man

 

den,  ist  das  unter  Einschluß  der  umblung  sestgestellte  Geuicht
maßgebend.  Als  Ueberschreiten  der  Höchsimenge  ist  es  nicht  anzusehen,
  wenn  ein  einzelnes  Stück  Feinjeise  abgegeben  wird,  dessen
  Gewicht  bis  zu  hundertzwanzig  Gramm  betragt.  Bleibt  der
Bezug  einer  Person  in  einem  Monat  unter  der  zugelassenen
Hochiumenge,  so  wächst  der  Minderbetcag  der  Höôchsimenge  des
nächnen  Monats  nicht  zu.

II.  Die  Abgabe  darf  nur  gegen  Vorlegung  der  für  die  vierte
volle  Monatswoche  beittimmten  Broklarte  ersolgen.  Die  Abgabe
  ist  vom  Veräußerer  auf  dem  Stamme  der  Brotkarte  uner
  Bezeichnung  der  Art  und  Menge  (Gewicht)  mit  Tinte  zu
vermerken.

#
i

Die  zuständige  Behörde  ist  befugt,  Aerzten.  Zahnrgien,
  reichien  Jahmechnilern.  Hebammen  und  Krankenpflegern
  auf  Amrag  einen  Ausweis  zu  erleilen,  demzusoige  an
den  Inhaber  in  einem  Monat  über  die  auf  Grund  der  g8
oder  2  erhältlichen  Waschmittel  hinaus  Feinseife  bio  zum
doppelten  Betrage  der  im  §  1  vorgesehenen  Menge  abgegeben
werden  darf.  Die  Abgabe  darf  nur  gegen  Vorlegung  des  Ausweises
  ersolgen;  sie  ist  in  der  im  §  1  vorgeschriebenen  Weile
zu  vermerken.

—

Aerzten,  JZahnärzten,  Tierärzten,  Zahntechnikern.  Hebammen
  und  Kranlenpflegern  ist  die  Ueberlaffung  des  Ausweises
  an  andere  Personen  zum  Bezuge  von  Seise  verbote

§  4.  An  Wiederverläufer  dürfeu  Seise,  S#senpuseer  und
andere  feithaltige  Waschmittel  nur  insoweil  abgegeben  werden.
als  bereits  vorher  eine  dauernde  Geschäftoverbindung  zwischen
den  Vertragsteilen  bestanden  hat.  Die  in  dem  Kalenderviertelsahr
  abgegebene  Menge  darf  dreißig  vom  Hundert  der  im
gleichen  Kalendervierteljahre  des  Jahres  1915  an  denselben
Wiederverkäufer  abgegebenen  Menge  nicht  übersteigen.

sugen,  die  mit  der  kläglich  gescheiterten  russischen
Märzoffensire  verbunden  waren.

Nus-  lands.  angeblich  unerichöpfliches  Menichenmaterial
  l  grohen  Teil  aufgebraucht  ist  und

Verichterftatter

deu  Liebene  zwide  .  uherte  sich  ihrein  Gaue
sische  Heer  rom  ib

t
gegenuber  en  aichuld  dend  1#  er  die  Eisnensbeent

  
    

 

 

Herzogin  zu  illrem  %  oaite,  „wonn  wir  jetzt  brlenne
Brotchen  zum  Tee  essen  wüurden,  wo  d#5  ganze
Reich  sich  Entelrungen  quietiegen  mu;:  ..
Zeit  dem  Kriege  iit  uner  ganze  Hauchal
auf  ilreng  burgerliche  Einracht.  ####  #  ell:.  Papa
lal  es  so  gewunsch:  und  hätt  selbn  #trenge  da
rauf.““

Dandelt  es
im  großen  und
so  läßt  sie  doch
Schluß  zu.  daß

 

 

stimmung  des  3  für  pflangliche  und  tierische
ele  und  Fette.  O

.m.  b.  1  Berlin  zulässig.
§  5.  Die  Versorgung  der  Barbiere  mit  der  zur  Aufrecht
erhaltung  ihres  Gewerbes  erforderlichen  Nasierseise  erfoigt  nach
näberer.  Weisung  des  Kie#  aueschulies  fur  pflanzliche  und  tLier:
sche  Oeic  und  Feite.  G.  m.  b.  O.  in  Bertin  durch  Vermitllung
des  Bundes  deutscher  Barbir  Frifeur=  und  Perudenmacher
Innungen  1.

§  i  An  technische  Vetriehe,  inebesondere  Waschanftalten.
dürsen  Seise,  Seifenpulver  und  seulhallige  Waschmittel  nur
mit  Zuft  immur  ig  des  Kricusanrichusies  fur  pflanzliche  und  tie

rische  Oele  und  Fette.  G.  m.  b.  H.  in  Beriin,  abgegeben  werden.

Für  Waschereien.  die  weniger  als  zehn  Ardeiter  beschaf
ligen.  lann  die  zuständige  Behorde  auf  Anirag  einen  Aues
weis  ausitellen,  gegen  dessen  Vorlegung  die  zur  Aufrechterd
lung  des  Betrieber  erforderliche  Menge  an  2#  mitleln  abge
geden  werden  darf.  Der  Ausweis  muß  die  zulassige  Hochi
menge  angeben.  Der  Veraußerer  hat  die  Abgabe  auf  dem
Ausweis  in  der  im  §  I  vorgeschriebenen  Weise  zu  vermerken.

 

Den  Inhabern  der  Waschereien  in  die  Ueberlaffung  des
Aueweises  an  andere  Personen  um  Bezuge  von  Waschmitteln
verboten.

 

S..—

&  B8.  .  ..  .  .  ...

§  9.  Wer  den  Bestimmut  der  S  1.  4.  5.  6  zunt'der
handell.  wird  mit  Gesangnis  zu  sechs  Moniien  oder  init

 

47  bis  zu  funfzehnhun  dert  Mark  bepstraft.

#  10.  Diese  Bestimmungen  irelen  mil  dem
kür  du  in  Kraft.

Berlin,  den  18  April  1910

Tage  der  Ver

 

Abweichungen  von  diesen  Bestimmungen  sind  nur  mit  Zu- 



Hente  Dienstag  abends  6  Ubr
im  Galstha#s  zam  Frühlingsgarten

Gastwirte-Versammlung

Be###schmun  wenen  Elaführung  der  Fieisellrarie.
Hiejn  werden  alle  Arauer,  Hoteliers  und  Gaswirte,
sowie  deren  Aranen  sreundlichst  eingeladen  3947

Der  Musichn#  der  Ganmirte-Junung.

 

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers:
Delbrück.

 

Mzunkzigen

J———————
fsir  uasr

     
 

 

 

Flöninger  seller.

Bierausschank

ab  heute  von
5  Uhr  ab.
3944  Peter  Kirchmeier
Geir.  Dementse  3

 

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  F  7*  ehed  ÖOfterlen  rogemoen.  2

unin  G.

 

 

 

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Sriefiomsebläge

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