Nummer 102
lonpention, Aufenthalisrecht, Staatsangehörigbeit,
gegenfeitiges Auslieserungsrecht 8 gegenseitige
gerichtliche Hilse und sand darin nichteinen
Schatten von Kapitulationen. Die Türlei
Mandte ferner seine Delegierten nach Berlin,
wo seit 14 Monaten Besprechungen stattsanden,
die nunmehr ein endgültiges Einrerneh-.
men erzielt haben. Die Einzelheiten sind zwar
noch nicht mitteilbar, doch lönne gesagt werden,
r-* deutsche Konsuin in der Türlei dieselben
Rechte Luschenv wie der osmanische in Deutschland.
Tie Unterkauen beider Länder werden in
den beiden Ländern gleiche Rechte haben.
Der Fall von Kut-el-Amara.
Konstantinopel, 1. Mai. Nach genauer
Berechnung war Kut#el-Amara 145 Tage eingeschlossen,
wobei die Engländer in den ver—
schiedenen Kämpfen in der Umgebung erhebliche
Verluste zu verzeichnen hatten. Allein in den
Monaten März und April sollen die Engländer
über 20 ann verloren haben. Ein merk.
würdiger Zufall ist es, daß im vorigen Jahre
die Engländer zur selben Zeit an den Dardanellen
geschlagen wurden, und zwar einen Tag
vor dem Thronbesteigungeseil. Der Sieg von
Kut-#el- Amara war einen Tag nach dem Feste
der Thronbesleigung. (J.) -
VIenStag-2.Mai1910
keinesfalls sich den Lurns leisten kann, nennenswerie
Beslände an die Westiront oder an irgendeine
andere Stelle des europäischen Kriegsschauplatzes
abzugeben. (.7.)
Leßte Tele#mme.
Rücklehr des amerilanischen Botscha
*v! nachk Berlin.
WIIN. Berlin, 1. Mai. der Botschafter der
Vereinigten Zu7 u. ron Amerika, der im
Großen Hauptquartier rom Kaiier in Audienz
empfangen wurde, reiste heute nach Verlin zuruck.
Die Rechtsstellung der Gewerkschaf
Berlin, 1. Mai. Die viel besprochene und
lung erwartele Novrelle zum Vereinsgesetz
(Rechteostellung der Gewerkichaften) ilt nunmehr
sertiggest#ellt. Sie wird in den nachsten Tagen
an den Bundesral gehen und reimutllich noch
in dieser Woche dem Reichslag vorgelegt werden.
(3.,
Der Einbreer in der Kitche.
Verlin, 1. Mai. Al? gesiern der Diener
der neuen Aponolischen Gemeinde am Küfstriner
Plah die Kapelle betrat, fah er zu semem Schrellen
kor dem Altar einen unbekaumen Mann in
einer Blutlacke 2ot hegen. Neben dem Leich
Griechenlandund Epirus.
Athen, 1. Mai. Ossixiell wird verlautet: v
————————— —————“-“—-—--.— —— ——— wii’m#t
nam lagen ie Sölitler des Giasdaches, durch
Der Nordepirus ist jetzt in den griechischen Zivil-
und Verwaltungsbezirk einbezogen worden.
nach hätte das russische Heer im Verlaufe des
Ende 1615 einen tatjächlichen A
das der Unbelannte Zurchnehrochen war. Nach
den mlizeilsde# AelluJ 1 0 cchrun es id um
einen Cinoreägze#zhndein, der uber das Dach
"“
Uoall an Oisi-Laut
Dekret wurden die beiden Regierungsbezirke
Koritza und Argyrokastro errichtet. (Z.)
Eine neue italienische Offensive?
Rom, 1. Mai. Der „Corriere della Sera“
schreibt in einem von der Heeresleitung zensurierten
Bericht, die neue italienische Offensive
sei vollkommen vorbereitet. Sie beginne
aber erst, wenn die entsprechenden Beschlüsse der
Alliierten wegen des gemeinsamen Zeitpunktes
gefaßt sind.
Kriegsjahreo 1915 etwa zwei Millionen Tote
aufzuweisen gehabt (1 942 610) und 30000 gesallene
Offixzere. Legen wir für die Verechnung
der Verwundeten das übliche Erfahrungsverhãltnis
ron 1:4 zugrunde, so hat das russische
Heer im Lause des Jahres 1915 einen Maonnienr
von 7380000 aufzuweisen ge
habt. Im günstigsten Falle, der uber fur ruf
sische Verhältnisse kaum anzunehmen iß, sind
von den Vermundeten 75 Prozent wieder verwendungsfähig.
Das ergäbe einen bleibenden
Abgang für 1915 in Höhe von 3.3 Millionen
zieren in Höhe von 225 000 ausmweisen hat.
Ueber die Verluste des russischen Heeres bie zu
Beginn des Jahres 1915, also rom Anfang
des Krieges bie zum 31. Dezember 10141, bai
dus französische Blalt „Matin“ seinerzeit An
gaben gemackht, aus denen herrorgek!t, daß die
rufsischen Verluste schon bis Ansang Dezember
eiwa 1 050 000 Mann betrugen. Der tatsäch
liche Ausfall an Mannschusten muh sich danach
auf über 600 000 Mann belaufen, wobei noch
die russischen Verlune im Laufe des Dezember
unberücksichligt gebiieben sind. Alles in alleimt
in die Kapelle einneigen Foer.
Bunle Cheonf.
Die Sodted vdeüutnceen Kailsere.
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Die junge Herogin, eine D e von ngeuunnern-
Mann.
Die tussisch en Alesenverlusle.
Daß Rußland keine Truppen in nennenswer#’##
Jahl an andere Rriegsschauplätze abzur#en
in der Lage ist, darauf ist wieder
holt hingewiesen worden. Die Angabe einces
amerikanischen Besschterstatters, daß ron den
612 Millionen Menschen, mit denen Rußland
den Krieg begann, nur mehr 750,000 Mam
übrig seien, ist inzwischen durch interessante Feslstellungen
eines anderen neutralen Berichterstatsters
in bezeichnender Weise ergänzt worden. Darunb
in O
Bekauntmachung.
Verkehr mit Seise, Seifenpuloer und anderen fetthaltigen
Waschmitteln betreffend.
Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichslanzlers
vom 18. April 1916 mit dem Beisügen zur allgemeinen Kennt.
nis gebracht, daß die Abgabe von Seise, Seisenpulver oder
anderen fetthaltigen Waschmitteln im Stadtbezirk Rosenheim
nur gegen Vorlegung der für die 4. volle Monatswoche bestimmen
Brotkarte des Kommunalverbands Rosenheim-Stadt erfolgen
darf. Die Abgabe ist vom Veräuherer auf der Rüclsseite
des Stammes der Brotkkarte unter Bezeichnung der Art und
Menge (Gewicht) mit Tinte zu vermerken. Als Stamm der Brotkarte
gilt derjenige Teil, auf welchem die Bezeichnung „Stadtmagistrat
Rosenheim“ und die Butterbezugskarte sich befinden.
Rosenheim, den 26. April 1916.
Stadtmagistrat.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr
mit Seife, Seifenpulver und anderen feithaltigen Waschmitteln
vom 18. April 1916 (neeich-gesehblatt 307) wird bis
auf weiteres Folgendes bestimmt
8 1. Die Abgabe von Seife, Seifenpuloer und anderen fetthaltigen
Waschmitteln an Selbstverbraucher darf nur nach folgen
Wrundäen erfolgen:
I. Die an eine Person in einem Monat abgegebene Menge
darf uundert Gramm Feinseife (Toiletteseise und Rasierseife) sowie
fünfhundert Gramm andere Seife oder Seifenpulver oder
andere fetthaltige Waschmittel nicht übersteigen. Bei Feinseifen,
die vom Hersteller in Unhüllungen in den Verkehr gebracht wer-
K. B. Lotterie-Einnahme der
rnuh. Süddsutschen Klassr-Lstimi
J. SENFT. Rosenheim.
Schluss der Erneuerung der Lose gur
#. Klasse 7. (233.) Lotterte
Dienstag. 2. Mai
Kauflose zur Haupiziehung in allen Binungen
vorrüntg.
q½ ra. Halbes- Qaaues-Len
— W— W—SKCS. i##.
4. tt, Rosenhelmw.
Hierzu muß man die Gesangenen rechnen,
die Rußland an Deutschland und
reich-Ungarn abgegeben hal.
gefangene Russen.
sischen Heeres würde sich somit im
auf rund 4.8 Miliionen Mann sielien.
lind nicht einbegriffen die ganz auherordentlichen
Offiziersrerlune.
wurden 500 u00 Oiiziete verwundet.
Wege der üblichen
zu der Annahme, daß das russische Heer bis
berechiet der erwähme neutrale
Oeeren Ciciamtausfall, den das ruff
Jn Deutschland Beginn des Krieges an bis Ende 1917 erliten Wri- «
besanden sich Ende 1915 etwa 1.1 Millionen, auf 5.4 Millionen an Toz2en und Krüp leire
Oesterreich-Ungarn elmn (1.3 Millionen. Dazu hane man noch die nach einigen sondernn
Der Gesamtausfall be rus. Hunderttaufenden zählenden Verluste linzuzu. 1 „Tang wurde ###ur
Jahre 1915
Dabei
sich bei dieser Zusammenstellung
ganzen auch nur um Schätzungen,
in jedem Falle den zuverlässigen
Seit Beginn des Krieges
Auf dem
Berechuungen gelangt man
den, ist das unter Einschluß der umblung sestgestellte Geuicht
maßgebend. Als Ueberschreiten der Höchsimenge ist es nicht anzusehen,
wenn ein einzelnes Stück Feinjeise abgegeben wird, dessen
Gewicht bis zu hundertzwanzig Gramm betragt. Bleibt der
Bezug einer Person in einem Monat unter der zugelassenen
Hochiumenge, so wächst der Minderbetcag der Höôchsimenge des
nächnen Monats nicht zu.
II. Die Abgabe darf nur gegen Vorlegung der für die vierte
volle Monatswoche beittimmten Broklarte ersolgen. Die Abgabe
ist vom Veräußerer auf dem Stamme der Brotkarte uner
Bezeichnung der Art und Menge (Gewicht) mit Tinte zu
vermerken.
#
i
Die zuständige Behörde ist befugt, Aerzten. Zahnrgien,
reichien Jahmechnilern. Hebammen und Krankenpflegern
auf Amrag einen Ausweis zu erleilen, demzusoige an
den Inhaber in einem Monat über die auf Grund der g8
oder 2 erhältlichen Waschmittel hinaus Feinseife bio zum
doppelten Betrage der im § 1 vorgesehenen Menge abgegeben
werden darf. Die Abgabe darf nur gegen Vorlegung des Ausweises
ersolgen; sie ist in der im § 1 vorgeschriebenen Weile
zu vermerken.
—
Aerzten, JZahnärzten, Tierärzten, Zahntechnikern. Hebammen
und Kranlenpflegern ist die Ueberlaffung des Ausweises
an andere Personen zum Bezuge von Seise verbote
§ 4. An Wiederverläufer dürfeu Seise, S#senpuseer und
andere feithaltige Waschmittel nur insoweil abgegeben werden.
als bereits vorher eine dauernde Geschäftoverbindung zwischen
den Vertragsteilen bestanden hat. Die in dem Kalenderviertelsahr
abgegebene Menge darf dreißig vom Hundert der im
gleichen Kalendervierteljahre des Jahres 1915 an denselben
Wiederverkäufer abgegebenen Menge nicht übersteigen.
sugen, die mit der kläglich gescheiterten russischen
Märzoffensire verbunden waren.
Nus- lands. angeblich unerichöpfliches Menichenmaterial
l grohen Teil aufgebraucht ist und
Verichterftatter
deu Liebene zwide . uherte sich ihrein Gaue
sische Heer rom ib
t
gegenuber en aichuld dend 1# er die Eisnensbeent
Herzogin zu illrem % oaite, „wonn wir jetzt brlenne
Brotchen zum Tee essen wüurden, wo d#5 ganze
Reich sich Entelrungen quietiegen mu;: ..
Zeit dem Kriege iit uner ganze Hauchal
auf ilreng burgerliche Einracht. #### # ell:. Papa
lal es so gewunsch: und hätt selbn #trenge da
rauf.““
Dandelt es
im großen und
so läßt sie doch
Schluß zu. daß
stimmung des 3 für pflangliche und tierische
ele und Fette. O
.m. b. 1 Berlin zulässig.
§ 5. Die Versorgung der Barbiere mit der zur Aufrecht
erhaltung ihres Gewerbes erforderlichen Nasierseise erfoigt nach
näberer. Weisung des Kie# aueschulies fur pflanzliche und tLier:
sche Oeic und Feite. G. m. b. O. in Bertin durch Vermitllung
des Bundes deutscher Barbir Frifeur= und Perudenmacher
Innungen 1.
§ i An technische Vetriehe, inebesondere Waschanftalten.
dürsen Seise, Seifenpulver und seulhallige Waschmittel nur
mit Zuft immur ig des Kricusanrichusies fur pflanzliche und tie
rische Oele und Fette. G. m. b. H. in Beriin, abgegeben werden.
Für Waschereien. die weniger als zehn Ardeiter beschaf
ligen. lann die zuständige Behorde auf Anirag einen Aues
weis ausitellen, gegen dessen Vorlegung die zur Aufrechterd
lung des Betrieber erforderliche Menge an 2# mitleln abge
geden werden darf. Der Ausweis muß die zulassige Hochi
menge angeben. Der Veraußerer hat die Abgabe auf dem
Ausweis in der im § I vorgeschriebenen Weise zu vermerken.
Den Inhabern der Waschereien in die Ueberlaffung des
Aueweises an andere Personen um Bezuge von Waschmitteln
verboten.
S..—
& B8. . .. . . ...
§ 9. Wer den Bestimmut der S 1. 4. 5. 6 zunt'der
handell. wird mit Gesangnis zu sechs Moniien oder init
47 bis zu funfzehnhun dert Mark bepstraft.
# 10. Diese Bestimmungen irelen mil dem
kür du in Kraft.
Berlin, den 18 April 1910
Tage der Ver
Abweichungen von diesen Bestimmungen sind nur mit Zu-
Hente Dienstag abends 6 Ubr
im Galstha#s zam Frühlingsgarten
Gastwirte-Versammlung
Be###schmun wenen Elaführung der Fieisellrarie.
Hiejn werden alle Arauer, Hoteliers und Gaswirte,
sowie deren Aranen sreundlichst eingeladen 3947
Der Musichn# der Ganmirte-Junung.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
Delbrück.
Mzunkzigen
J———————
fsir uasr
Flöninger seller.
Bierausschank
ab heute von
5 Uhr ab.
3944 Peter Kirchmeier
Geir. Dementse 3
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F 7* ehed ÖOfterlen rogemoen. 2
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