überall nicht erhalten. Die älteste Form des Schweriner Stadtrechts findet sich in den Urkunden, durch welche es
auf andere Städte des. Landes übertragen wurde (Güstrow 1228, Malchow 1255, Malchin 1256, Röbel 126|,
Denzlin 12653).
Daß die Gründung der deutschen Stadt Schwerin durch Herzog Heinrich den Löwen selbst und nicht erst
durch den Grafen Gunzel erfolgt ist, ergiebt sich unzweifelhaft auch aus dem ältesten Stadtsiegel; nach dem Zilde
und der merkwürdigen Umschrift ) desselben kann nur angenommen werden, daß der Herzog der von ihm gestifteten
Stadt sein eigenes Siegelbild verliehen habe. In diesem ersten sigillum ist das Hferd schreitend dargestellt, der
Reiter mit Hübelhelm, Dreiecksschild — in welchem ein leopardirter:) Löwe — und Fähnlein gerüstet; das secretum
zeigt das Roß galloppirend. Die Rüstung des Reiters sowohl, als die Säumung des ferdes haben sich nach
der jeweiligen Mode verändert. Im 15. Jahrhundert besteht die Rüstung aus Salade (Rennhut) und Tartschenschild;
im 17. 18. und 10. Jahrhundert artet sie zu einem vollständigen Theater-Harnisch, desgleichen Schild und
Helm, aus; das Oferd ist häufig auf einen Erdboden und ein Löwe auch in die Fahne#) des Reiters gesetzt.
vge
36. Stavenhagen.
(Herrschaft Werle.)
Wappen.
In gold der schwarze Werle'sche Stierkopf.
Siegel.
. O Dm: 80 mm. Im runden Siegelfelde ein Dreiecksschild mit aufsteigendem Greifen. Umschrift
SlGlILLUMR - BARGANSIAM · DG SSOVGnRRNRGGAN
(M. u. M. geben statt 8 in Burgensium ( und statt des verkehrten N am Schluß noch zwei Dunkte.)
Abdruck von 1555 im Güstrower Archiv.)
1 2. O Dm: 55mm. Ungekrönter Stierkopf ohne Halsfell, etwas nach rechts schauend, im runden Siegelfelde.
Umschrift ,
osIGILLVMGIVITATISSTAVBNHAGBN
Erste Hälfte des 17. Jahrhunderts.
5. O Dm: 20 mm, aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts,
4. O Dm: Zemm, etwa ein Jahrhundert jünger, beide mit dem gekrönten Stierkopf, dem eine Halskrause
angehängt istz '
5. O Dm: 27mm,
6. O Dm: 28 mm, mit gekröntem Stierkopf ohne Halsfell.
Sämmtliche ad 5 bis 6 erwähnte Siegel führen die Umschrift
·% SIGILLVM CIVTTATIS STWENHAGEN
—
Stavenhagen verdankt zweifelsohne seine Entstehung dem Ritter Reinbern von Stove, welcher im Jahre
1252 das Uloster Ivenack stiftete und bewidmete.) Wie das Land Stavenhagen, so gehörte auch die Stadt anfangs
zu Dommern; sie empfing noch unterm 20. Mai 12825) durch Herzog Bogislav die Bestätigung ihrer Hrivilegien,
wurde aber bereits in demselben Jahre?) zuerst pfandweise und späterhin eigenthümlich an die Werle'schen Fürsten
überlassen. «
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M.U.B.ll1(630.—«)M.U.B.ll·69(.—«)M.U.B.ll1.(czo.—Hm.U.B.lll·(-Z(.