VI Borwort.
und der Werth dieser Uebersicht vielfach und mit Recht hoch veranschlagt
worden war, konnte ich mich doch der mir nahe gelegten Erwägung nicht ver-
schließen, daß das praktische Bedürfniß, dem jener Anhang seine Entstehung
verdankte, mit dem Fortschreiten der civilrechtlichen Kodifikationsarbeiten eine
im gegenwärtigen Augenblicke nach Art und Umfang noch ungewisse Umwand-
lung erfahren haben könnte.
München, 8. Juli 1882.
Der Herausgeber.