Gesichtspunkte für die Bemessung der Hausarbeit.
A. Allgemeines
Die Minderung der kschemschen Lehrstunden soll nicht
eine Vermehrung der Hausarbeit zur Folge haben condern jener
Verlust durch eine bessere Lehrmethode ausgegli en werden.
Unter letzterer Voraussetzung und s3t Verringerung des Gedächtnisstoffes
scheint sogar eine gewisse Beschränkung der bisher
geforderten Hausarbeiten angängig.
war wird unsere Jugend schon von frühe an durch eine
geregelte, auf Schule und Haus planmäßig vertheilte Arbeit
zu strenger Pflichterfüllung zu erziehen sein, indessen dürfen
die körperlichen Vorbedingungen einer normalen, den verschiedenen
Altersstufen entsprechenden geistigen Thätigkeit nicht
unbeachtet bleiben. Insbesondere kommt hierbei der Inhalt
und der Umfang der in Schule und Haus geforderten Arbeit
in Betracht. Nachdem die Schularbeit auf den unteren und
oberen Stufen nach den Lehrplänen und Lehraufgaben bereits
eine Einschränkung erfahren hat, wird nunmehr zu erwägen
gin wie weit dies auch bezüglich der Hausarbeit zu ermögichen
ist.
anr Grenzen dessen, was auf der unteren, mittleren und
oberen Stufe unserer höheren Schulen an Schul= und Hausarbeit
zusammen zu fordern sei, hat die Wi enschaftliche Deputation
in ihrem Gutachten vom 19. Dezember 1883 vorsichtig
gezogen. aber nur für die höheren Klassen die Arbeitszeit ausich
auf 8 Stunden täglich normirt. Die betreffende Hessische
Verordnung bestimmt als äußerstes zulässiges Maß der Hausarbeit
für Vorschulen 30—40 Minuten, für VI und V 1 Stunde,
IV und III B 2, III A und IIB 27½ IIA—I A 3 Stunden
tählich Aehnlich das ärztliche Gutachten für Elsaß-Lot rinseen.
e diese Einzelfestsetzungen haben, wie die issingt aftliche
Deputation seiner Zeit mit Recht bemerkte, etwas Mechanisches
und erleiden erfahrungsmäßig vielfache Abweichungen. Die