Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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)  Figurenzeichnen:
im  ersten  Kurse:
Uebung  im  Augenmaaße,  Zeichnen  der  einfachsten  Theile  des  menschlichen
  Körpers,

in  zwei  Abtheilungen  4  Stunden;
im  zweiten  Kurse:
Zeichnen  ganzer  Koͤpfe  .  .  .  .  .  2Stunden;

im  dritten  Kurse:
Zeichnen  ganzer  Figuren,  Thiere,  Landschaften,  Pflanzen,  Baͤume,
2  Stunden.
L)  Ornamenten-Zeichnen  und  Modelliren:
im  zweiten  Kurse:
nach  Vorlegeblättern,  später  mit  Licht  und  Schatten,

2  Stunden;
im  dritten  Kurse:

Zeichnung  und  Schattirung  größerer  Ornamente,  Anfang  im  Modelliren
  in  Thon  und  Wachs  .  2  Stunden;
im  vierten  Kurse:
Anleitung  zum  Selb  sernden  und  Zusammenstellen,  Fortsetzung  des
Modellirens  .  ..2Stunden
D)  Bauzeichnen  und  Modelliren:
im  zweiten  Kurse:  «
Copiren  von  Baurissen,  Gebaͤudetheilen  u  u.  s.  w.

2  Stunden,
Steinschnitt  und  Holzverbindung,

durchschnittli  1  Stunden;z
im  dritten  Kurse:  5  v

Copiren  von  Baurissen,  mit  besonderer  Rücksicht  auf  Schatten  und  Licht,

2  Stunden,
Fortsesung  des  Modellirens  .  .  .  3  Stunden;

im  vierten  Kurse:
böheres  Bauzeichnen  (geometrische  und  perspectivische  Facaden),
4  Stunden.