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Briefe die Freimaurerei betreffend. Erste
Sammlung über die Tempelherren. Nürnberg.
210 S. kl. 8. *)
Die in denselben angestellte ganze Umersuchung, ungeachtet
in der Schrift von Anton und noch mehr im deut,
schen Merkur Manches schon in's Klare gesetzt war, verbreitet
doch neues Licht über die Unschuld der Tempelherrn;
in manchen Fällen in der That unerwarter, daß in Akte#,
die von vielen vorbergehenden scharfsinnigen Schriftstellern
zum Theil mit polemischer Sorgfalt benutzt wurden, noch so
manche einzelne neue Bemerkung entdeckt werden konnte. Für
die Fortsetzung moͤchten wir den unbekannten Verfasser bitten,
durch mehrere Kürze seiner Untersuchung noch mehr Klarheit
zu geben, und nicht ängsilich Wendungen zu suchen, um den
Widerspruch gegen berühmte Männer schmeichelnd mild zu
machen. Sebr wichtig ist S. 96 die Bemerkung, daß durchaus
kein einziges Bekenntniß eines Tempelherrn gegen seinen
Orden als freiwillig angesehen werden konne, denn das Eesiändniß
begangener Laster rettete, beharrliche Behauptung
der Unschuld brachte zur Folter und zum Tode. Der Fall
war also in der That hier anders, als bei jeder andern Folter,
wo man dem Verbrecher durch die Folrer das Geständniß
abzupressen sucht, das sein Todesurtheil vollkommen gesetzmäßig
machen soll. Den Satz, daß der Orden unmoͤglich
in einzelnen Ländern oder Provinzen habe verdorben seyn kön-Hnen,
wenn er nicht im Ganzen verdorben war, finden wir
der Analogie aller übrigen Ordensgeschichten sehr entgegen, und
selbst die strenge Monarchie, welche wenigsiens nach den Gesetzen
unter dem Tempelherrnorden gewesen seyn soll, macht.
obigen Schluß noch nicht sicher. In jedem Orden, besonders
*) Aus den Gört. Gel. Anz. 1785. St. 57.