3. Germanifche Stantsbildungen auf römifchem
Heidhsboden.
sr Königtum Ddovafers fonnte, obwohl er ein fehr fähiger
Mann gemwejen zu jceheint, nicht von Dauer jein. E3 war eine
Soldatenherrichaft, der e3 an Gewalttätigfeit und Bedrüdung noch
weniger fehlen konnte al3 den ähnlichen Maßregeln in den Tagen
Sulla® oder Octavians, und aus Sölönern wurden nicht fofort
friedliche Siedler und Bauern. In Byzanz, dem Sib der fatjerlichen
Gewalt, Jah man diefe Herrichaft al3 eine momentane Ujurpation
an, wenn man auch der augenbliclidhen Not gehorchend ihrem
Träger mit dem Titel eines Batrictus8 die Verwaltung der
Didzefe Stalien übertrug; man wird nicht verfäumt haben, das
Mikvergnügen der Unterworfenen in Stalten heimlich zu jchüren
oder zum mindeften fich defjen zu freuen. Dazu fam der Neid der
übrigen &ermanenjtämme und die Eiferfucht ihrer Fürften und
Großen, die dem glüclichen Soldaten den Befit des Hauptlandes,
von dein die Herrlichkeit des römijchen Neiches ausgegangen war,
nicht günnten,
Sn der Tat wurde jeine Herrichaft von hier aus bedroht. Das
mächtige Volk der Dftgoten, daS eine Zeitlang den Hunnen
untertan geiwejen war, Hatte fich nach) dem Tode Attilas und dem
Zerfall feines Neiches wieder felbftändig gemacht. Sie waren in
einem Teil Bannoniens jeßhaft geworden mit der herkömmlichen
Bedingung zur Stellung einer Söldnerftreitmadht für den ojtrömilchen
Kaifer. Hier war um das Sahr 474 der Sohn eines
ihrer drei Teilfünige aus dem Gefchlecht der Amaler, Theodorich,
Theodemird Sohn, an die Spibe getreten. Er Hatte einen Teil
jeiner Sugend in Byzanz zugebracdht und gelernt, wa3 dort zu