Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  29.  —

 

(Nr.  4910.)  Allerhöchster  Erlatz  vom  7.  Juni  1858.,  betreffend  die  Genehmigung  der  von
den  Mtionairen  der  Magdeburger  Privatbank  in  der  Generalversammlung
vom  23.  Mätz  1858.  wegen  Abänderung  des  unter  dem  30.  Juni  1856.
Allerhöchst  bestätigten  Statuts  gefaßten  Beschlüsse.

U.  Wiederanschluß  der  Anlagen  Ihres  Berichts  vom  28.  Mai  d.  J.  genehmige
  Ich  hierdurch  die  von  den  Aktionairen  der  Magdeburger  Privatbank
in  der  Generalversammlung  vom  23.  März  d.  J.  wegen  Abänderung  des  von
Mir  unter  dem  30.  Juni  1856.  bestätigten  Statuts  (Gesetz-Sammlung  für
1856.  S.  637.)  gefaßten  Beschlüsse  und  ermachtige  Sie,  den  beiliegenden,  nach
diesen  Beschlüssen  abgefaßten  Nachtrag  zu  jenem  Statut  nebst  diesem  Meinem
Erlaß  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenneniß  zu  bringen.

Berlin,  den  7.  Juni  1858.
Im  Allerhöchsten  Auftrage  Sr.  Majestät  des  Königs:
Prinz  von  Preußen.
v.  d.  Heydt.  Simons.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten,
den  Juslizminister  und  den  Finanzminister.

Jahrgang  1858.  (Dr.  4910.)  48  Nachtrag
Ausgegeben  zu  Berlin  den  7.  Juli  1658.