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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 29. —
(Nr. 4910.) Allerhöchster Erlatz vom 7. Juni 1858., betreffend die Genehmigung der von
den Mtionairen der Magdeburger Privatbank in der Generalversammlung
vom 23. Mätz 1858. wegen Abänderung des unter dem 30. Juni 1856.
Allerhöchst bestätigten Statuts gefaßten Beschlüsse.
U. Wiederanschluß der Anlagen Ihres Berichts vom 28. Mai d. J. genehmige
Ich hierdurch die von den Aktionairen der Magdeburger Privatbank
in der Generalversammlung vom 23. März d. J. wegen Abänderung des von
Mir unter dem 30. Juni 1856. bestätigten Statuts (Gesetz-Sammlung für
1856. S. 637.) gefaßten Beschlüsse und ermachtige Sie, den beiliegenden, nach
diesen Beschlüssen abgefaßten Nachtrag zu jenem Statut nebst diesem Meinem
Erlaß durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenneniß zu bringen.
Berlin, den 7. Juni 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Juslizminister und den Finanzminister.
Jahrgang 1858. (Dr. 4910.) 48 Nachtrag
Ausgegeben zu Berlin den 7. Juli 1658.