Metadata : Instruktionen für die Alphabetischen Kataloge der Preußischen Bibliotheken.

Blattzählung
usw.

Text

158  Anlage  IV  (Wiegendrucke)  $  26-28

4.  Bei  Bezeichnung  der  Zeilen  nach  der  Zahl  werden
unbedruckte  Zeilen  nicht  mitgerechnet.

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l.  Die  Blätter  werden  nach  der  bei  der  Kollationierung
ermittelten  Zahl  und  nach  der  etwa  vorhandenen  Signatur
  und  Blattzählung  bezeichnet.  Vorder-  und  Rückseite
  eines  Blattes  werden  mit  a  und  b,  die  Spalten
einer  Seite  mit  a,  ß,  y  bezeichnet.  Wenn  Blatt  ıa  den
Titel  trägt,  so  genügt  die  Angabe:  7%.

2.  Das  erste  Blatt  der  zweiten  Lage  wird  ohne  Rücksicht
  auf  die  Originalform  nur  mit  Szgrn.  6  bzw.  Lage  b
angeführt.

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Die  Wiedergabe  der  Textworte  erfolgt  so  kurz  als
möglich;  Auslassungen  werden  stets,  auch  nach  dem
Zeichen  des  Zeilenschlusses,  durch  drei  Punkte  bezeichnet.

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l.  Unbedingt  wiedergegeben  werden:

a.  der  Titel;  längere  Titel  können  gekürzt  werden;

b.  Dedikationsverse  nach  Anfang  und  Anzahl;

c.  Widmungen  und  Vorreden  nur  nach  Über-  und
Unterschrift;

d.  der  Anfang  des  Textes;

e.  die  erste  Zeile  der  zweiten  Lage;  wenn  Lage  a
die  Vorstücke,  b  den  Anfang  des  Textes  enthält,
  so  ist  darunter  sinngemäß  Lage  c  zu  verstehen;


f.  der  letzte  Satz  (oder  Nebensatz)  des  Textes;  bloße
Schlußformeln  genügen  nicht;

g.  die  Schlußschrift;  längere  Schlußschriften  können
gekürzt  werden.

2.  Das  Vorhandensein  von  Inhaltsverzeichnis,  Signaturenregister
  und  Drucker-  oder  Verlegermarken  wird
vermerkt.