Blattzählung
usw.
Text
158 Anlage IV (Wiegendrucke) $ 26-28
4. Bei Bezeichnung der Zeilen nach der Zahl werden
unbedruckte Zeilen nicht mitgerechnet.
8 26
l. Die Blätter werden nach der bei der Kollationierung
ermittelten Zahl und nach der etwa vorhandenen Signatur
und Blattzählung bezeichnet. Vorder- und Rückseite
eines Blattes werden mit a und b, die Spalten
einer Seite mit a, ß, y bezeichnet. Wenn Blatt ıa den
Titel trägt, so genügt die Angabe: 7%.
2. Das erste Blatt der zweiten Lage wird ohne Rücksicht
auf die Originalform nur mit Szgrn. 6 bzw. Lage b
angeführt.
S 27
Die Wiedergabe der Textworte erfolgt so kurz als
möglich; Auslassungen werden stets, auch nach dem
Zeichen des Zeilenschlusses, durch drei Punkte bezeichnet.
$ 28
l. Unbedingt wiedergegeben werden:
a. der Titel; längere Titel können gekürzt werden;
b. Dedikationsverse nach Anfang und Anzahl;
c. Widmungen und Vorreden nur nach Über- und
Unterschrift;
d. der Anfang des Textes;
e. die erste Zeile der zweiten Lage; wenn Lage a
die Vorstücke, b den Anfang des Textes enthält,
so ist darunter sinngemäß Lage c zu verstehen;
f. der letzte Satz (oder Nebensatz) des Textes; bloße
Schlußformeln genügen nicht;
g. die Schlußschrift; längere Schlußschriften können
gekürzt werden.
2. Das Vorhandensein von Inhaltsverzeichnis, Signaturenregister
und Drucker- oder Verlegermarken wird
vermerkt.