Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Arlikel 24. 25. 26. Miguel. 105 
gewahrt wissen wollen, es ist nicht wohlgethan, den einzelnen Regie- 
rungen ein Machtmittel in die Hand zu geben, um mittels der 
abweichenden Stimmungen in den Einzellandtagen Front zu 
machen gegen die gemeinsame Action der Centrakregierung, des 
Bundesraths und des Parlamente. Sehr wohl läßt sich denken, daß 
gerade in der Opposition gegen den Reichstag Seitens der Einzellandtage 
and der Einzelregierungen das Motiv der Nichtauflösung gefunden wird. 
Ich glaube also, dieser Antrag kann sehr erhebliche Schwierigkeiten herbei- 
führen. Meine Herren! Ich kann nun denken, daß irgend Jemand — 
wenn ich mich so auedrücken soll — den Sack schlägt und den esel 
meint, daß, während man hler mit der Legielaturperiode sich beschäftigt, 
man in Gedanken auf einmal bei dem Kapitel über die Militair verfassung 
IK, daß, wenn man dort vlelleicht an elne sechs lährige Perlode denkt, 
man auch hler eine sechejährige Perlode als Erleichterung des andern Zweckes 
einschieben möchte. Sollte ein solcher Gedanke dem Einen oder dem Andern 
vorschweben, so möchte ich doch glauben, daß die Herren, die den Zweck ver- 
folgen, ein sehr schlechtes Mittel gewählt haben. Ich kann mir un- 
möglich denken, meine Herren, daß diejenigen unter uns, oder dielenigen unter 
Ihnen, die einen Normaletat für das Militair über die Dauer der Legislatur- 
vperiode hinaus an sich wollen, durch den nach meiner Meinung völlig un- 
begrindeten und wahrhaft specifisch formalistischen Gedanken sich daran hin- 
dern lassen sollten, daß nicht der eine Reichslag berechtigt sel, finanzielle 
Mittel zu Lasten des andern Relchstages mit bindender Kraft für ihn zu 
bewilligen. Ein solcher Grund ist nach meiner Meinung völlig unhaltbar. 
Jedes Gesetz, welches wir mit dem Bundesrath verabredet, bindet unsere 
Nachsolger, und wenn das bezüglich aller Gesetze zulässig ist, warum sollte 
es nicht zulässig sein bezliglich eines Finanzgesetzes? Ich glaube also, daß 
das Mittel viel zu weit führt, es ist unnöthig, um diesen Zweck zu erreichen. 
Nun, meine Herren, er schwert aber nach meiner Meinung dieses Mittel 
die Erreichung eines solchen Zweckes. Es ist nicht wohlgethan nach 
meiner Meinung, wenn man nach der einen oder andern Seite eine Con- 
#ssion fordert, diese Concession in der Form eines größeren Opfers zu for- 
dern; das stimmt nicht zu Concessionen, das bringt dle entgegengesetzte 
Stimmung hervor. Meine Herrenk Es sind viele unter uns, die sich sagen: 
Du kannst nicht Alles erreichen, was Du wünschest, Du mußt Angesichts 
des großen Zweckes, den wir hler verfolgen, persönliche Opfer bringen. 
Wenn aber ihnen angesonnen wird, daneben noch eine Verschlechterung 
des Bundesentwurses hinzunehmen, wo die Regierung eine solche Ver- 
schlechterung weder sordert, noch für nothwendig gehalten hat, das schafft 
meines Erachtens nicht eine besonders verföhnliche Stimmung. (Zu- 
slimmung.) Es mussen die einzelnen Fractionen, wenn sie wirklich 
über den Zweck einverstanden sind, auch gegenseitig auf sich selber Rück- 
sicht nehmen. Wenn Sie nicht durch ganz entscheidende Motive bewogen
	        
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