Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 24. 26. 26. ESchwtrin. 115 
nehmen, ohne daß wirklich die Gefahr vorhanden ist, den Bund als solchen 
ju sprengen, oder die Verfassung nicht fertig zu belkommen? Wenn ich mir 
biese Fragen zur Zufriedenhrit bejahend beantworten kann, so nehme ich es 
an. Die große Mehrzahl derjenigen Amendements, die bisher gestellt sind, 
waren von der Art. Ich werde mich so wenig davon abhalten lassen, für 
ein solches Amendement zu stimmen dadurch, wenn auch in einzelnen Punkten 
die Regierung sagen sollte, es sei unannehmbar, wie ich mich abhalten lassen 
würde, ein Amendement anzunehmen, das von einer Selte, die mir sonst 
nahe steht, als eine Verschlechterung des Gesetzentwurfs betrachtet wird. 
Ich betrachte aber auch dieses Amendement als eline Verbesserung 
des Entwurfs, und weil ich es als eine solche betrachte, darnm stimme ich 
für dasselbt. Wenn man uns sagt, man habe dadurch ein Mißtrauen 
gegen das allgemeine Wahlrecht aussprechen wollen, so kann ich mich 
allerdings davon nicht frei sprechen, daß mein Stimmen für das Amende- 
ment allerdings der Auedruck eines gewissen Mißtrauens gegen das allge- 
meine Wahlrecht ist. Ich will auf die Frage des allgemeinen Stimmrechts 
nicht zurllckkommen, ich bin kein Freund desselben, gestche aber trotzdem 
zu, dab in der Situation, in der der Herr Mintsterpräsident, als 
er dasselbe versprach, zur Zeit des Fürstencongresses, er füg- 
lich nicht anders konnte, ebenso als dasselbe gegeben wurde für diesen 
Reichstag nicht wohl anders ver fahren werden konnte, als an die 
Stelle der Wahlgesetze der einzelnen Stoaten ein allgemelnes Wahlgesetz zu 
geben und dah man da zu nichts Anderem greifen konnte, als dah man das 
allgemeine Wahlrecht nahm. Ich gehe noch weiter und behaupte, nachdem 
wir es einmal auf diese Weise bekommen haben, werden wir es schwer- 
lich wieder los werden, wir müssen uns also mit demselben ein- 
richten. Das ist mit kurzen Worten mein Standpunkt dem allgemeinen 
Wahlrecht gegenüber, nun glaube ich aber, daß die Corrective, die gegen 
das allgemeine Wahlrecht der uns vorliegende Verfassungsent- 
wurf anstrebt, vom Uebel sind, nicht Corrective sind, sondern daß sie 
die Gefahr, die im allgemeinen Wahlrecht liegt, noch vergrößern, und in dieser 
Beziehung stimme ich mit dem Herrn Abgeordneten für Berlin, dem Herrn 
Schulze, vollkommen überein; eine Beschränkung des passiven Wahl- 
rechte bei so ausgedehntem activen Wahlrecht ist meiner Ueberzeugung nach 
unter allen Umständen von Uebel, es wird kein Correctiv sein gegen die 
Gefahren des allgemelnen Wahlrechts, sondern es wird die Gefahren noch 
vermehren. Deshalb habe ich mit Freuden für die Amendements gestimmt, 
die die Bestimmung entfernten, die den Ausschluß der Beamten von der 
Waählbarkeit anordneten, und ich werde, wie ich das von vornherein mit 
aller Bestimmtheit erkläre, auch gegen den Artikel 28 stimmen, der 
keine Diäten von Staatswegen bewllligen will, well ich glaube, daß in Bei- 
den eine Verbesserung, ein Schutz gegen die Gefahren des allgemeinen Stimm- 
rechts nicht liegt Dagegen aber glaube ich einen solchen Schutz in 
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