Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 24. 25. 26. Waldeck. 125 
ertheilen können. Es kommt nicht bloß darauf an, unter Dach und Fach 
zu kommen, sondern es kommt darauf an, daß das Dach und Fach auch 
ballbar sei; es darf nicht in Auesicht sein, daß es hber Nacht einmal zu- 
sammenstürzt. Was diese dreijährige Periode anbelangt, so ist sie bei 
uns stets unangefochten geblieben, auch in der ganzen Periode, 
welche die Polizeigerichtsbarket bei uns eingeführt, welche uns die gute 
Gemeindeordnung vom Jahre 1850, die wenigstens verhältnißmäßig 
hot war, wie der wegdecretirt hat im Jahre 1853, die schon früher 
durch Octroyirung unser Preßgesetz und dasjenige Wahlgesetz uns 
#egeben hat, das noch besteht. Ich will von vielen andern Zweigen 
nicht reden; aber an der dreijährigen Perlode hat man doch nie 
gerttelt; wöre dieser Punkt von so großer Wichtigkeit, wie jet#t 
behauptet wird, wahrhaftig, die Herren Conser vativen würden schon 
damals Zeit dazu gehabt haben, namentlich, wenn man bedenkt, wie 
jene Kammern — ich erinnere nur an die sogenannte Landrathskammer — 
zusammengesetzt waren. Aber Niemand hatte etwas dagegen: von allen 
Seiten, sowohl den liberalen, wie den conservativen, sand man sie nützlich; 
es erfolgte keine Erinnerung dagegen. Ja, Herr von Viucke melnt, die 
Stellvertreter, die Deputirten würden dadurch perpetuirt; denn, wenn dann 
die Meinung des Bolkes sich änderte, dann ständen doch ihre unabsetzbaren 
sechsjährigen Stellvertreter da, mit ihrer unveränderten Meinung. (Wider- 
spruch des Abgeordneten Freiherrn von Vincke.) Das haben Sie allerdings 
besagt. Nun, meine Herren, die Stellvertreter ändern auch ihre 
Meinung, und davon ist Herr von Vincke das redendste Beispiel. 
(Heiterkeit. Braool!) Ich erinnere den Herrn Abgeordneten für Hagen an 
jene 135 des Vereinigten Landtages, die mit so elserner und nicht genug 
anzurrkennender Energie die Perlodicität des Landtages wollten, die einen 
wirklichen vandtag wollten, was ihm und seinem damaligen Streben zur 
ewigen Ehre gereichen wird. Er wollte auch einen kräftigen Landtag, der, 
wie der Ausdruck damals war, die Schnur des Beutels in Händen haben 
sollte. Jetzt aber wollte er — bisher wenigstens — einen ziemlich impotenten 
Reichstag, und nun kommt er gar mit einer Periode von 5 und 6 Jahren; 
et kommt mit dem Schiboleth der Torles, der Conservativen in England, 
mit langsährigem Parlament. Wohin das endlich im Wesentlichen führen 
soll, das übersteigt denn doch meine Begriffe. Bleiben Sie in der 
Entwickelung, wie wir sie haben, so will ich nur noch auf einen Punkt 
kommen, und den scheinen mir alle die Herren nicht gehörig berücksichtigt zu 
haben. Es ist von vielen Seiten, und nicht bloß in diesem Saale her- 
vorgehoben, daß ein Staat, wie Preußen, zwei solche Versamm- 
lungen — ich setze immer voraus, daß aus dieser Versammlung immer 
noch mehr wird, als ein Zollparlament — unmöglich neben einander 
ertragen könne; und dies ist ganz gewiß richtig. Der Preußische 
bandtag, wie er übrig bleibt, ist kein Provinziallandtag; er hat mil wesent-
	        
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