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tage, das allgemeine Wahlrecht ohne Diten beschlirhen, und es sollten sich
da wirklich in unerwarteter Weise so große Nachtheile herausstellen, wie fie
von manchen Seiten befürchtet werden, nun, meine Herren, so ist in dem
Berfassungsentwurfe ein künftiges Wahlgeses vorgesehen und es ist
darin ferner die Möglichkrit, Beränderungen in die Verfassung einzubringen
aus dem Wege der Bundesgesetzgebung, auch vorgesehen. Zeigen sich erft
später wirklich solche große Nachtheile, dann läßt sich auch diesem
Uebelstande Uum Wege der künftigen Bundesgesesgebung abhelfen;
beschließen wir aber heute das allgemeine Wahlrecht und Diäten, dann, mrine
Herren, kommen wir davon nie wieder zurlck, wenigstens nicht in der Za-
stimmung eines Hauses, das auf Grund solcher Diäten gewählt worden ist.
(Lebhaftes, wlederholtes Bravot)
Präsident der Bundescommissarien Ministerpräsident Graf v. Bismarck.)
Da berrits ein Schlußantrag vorliegt, so erlaube ich mir für den Fall, daß
derselbe angenommen werden sollte, ein Mißverständniß zu berichtigen,
was, wie mir privatim gesagt worden ist, durch meine Worte vorher im
Schoße der Versammlung sich erzeugt hat. Ich habe nicht sagen wollen,
man kune jetzt den Artikel der Verfassung streichen und die ganze Frage,
ob ja, oder nein, durch die Gesetzgebung später reguliren, — sondern ich
habe nur dasselbe sage n wollen, was der Herr Vertreter der
Königlich Sächsischen Regierung so eben gesastzt hat: daß, wenn
sich Mißstände aus der Diätenloslgkeit ergeben haben würden, oder wenn sich
aus dem Berlaufe der Handhabung des Wahlgesetzes ergeben würde, daß es
ohne Gefahr geschehen kaun, so ist es späterhin immer unbenom-
men, im Wege der Gesetzgebung Diäten einzuf#hren. Aber die Er-
klärung, die ich Namens der verbündeten Regierungen gegeben habe, hat chren
Schwerpunkt in dem ersten Theile meiner Aeußerungen, wonach ich sagtr,
das die hohen Regierungen dahin einig seien, daß sie unter keinen Umstän-
den die Zulassung oder Bewilligung von Diäten glaubten acceptlren zu können.
Der Schlußantrag wurde abgelehnt.
Graf von der Ichulenburg (Salzwedel Gardelegen).““) Meine Herren,
ich hätte erwartet, daß nach den Erklärungen, die wir von diesem Tische ge-
hört haben, (nach dem Tische der Bundescommissare zeigend) der Schluß in
diesem Hause angenommen worden wäre, das ist indessen nicht geschehen, und
do nun einmal so großr Lust des Höreus noch vorhanden scheint, so kann
auch ich mich der Pflicht, hier ein Zeuguib abzulegen, nicht entziehen.
Ein großer Englischer Staatsmann soll einmal gesagt haben: wenn
% St. Ber. S. 476.
% Et#. Ber. S. 476.