Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

168 Neichstag. 
als Principienfrage behandeln und entschelden; ich weiß, daß in der Schweiz 
die Mitglieder des Bundesraths und des Ständeraths 20 Francs täglich 
Diäten bekommen. In der Schweiz mag das ganz am Platze sein, dort 
mag man Erfahrungen gemacht haben, welche dazu bestimmten, in dieser 
Weise zu verfahren. Allein die Schweiz ist auch eine förderative Republik, 
wir aber, meine Herren, wir leben in der Monarchie, und nach meiner An- 
schanung von den politischen Dingen in Deutschland halte ich dasür: es ist 
die ärgste Schwächung des Reichstages und seines Einflusses, wenu wir 
Diäten annähmen. (Sehr richtig!) Bange machen, meine Herren, wegen 
des gröheren oder geringeren Maßes von Freiheit, was uns die Reglerungen 
einräumen wollen, lasse ich mir überhaupt nicht, auch nicht auf diesem Ge, 
biete; ich halte sest an dem Französischen Sprüchwort, was uns vor einigen 
Monaten ein befreundetes Französisches Blatt zurief: Tant vaut l'homme, 
tant vaut sa chose, soviel der Manu gilt, soviel gilt seine Sache. Treten 
wir auf als Müänner, meine Herren, in diesem Saale, und um den Ein- 
fluß und die wirkliche Ersüllung unserer Aufgaben braucht uns dann nicht 
bange zu fein. (Lebhaftes Bravol) 
Der wiederholte Schlußantrag wurde durch Mehrheit zum Beschluß 
erhoben.') Bei der Abstimmung wurde, nachdem Windthorst seinen An- 
trag zurbckgezogen hatte, der Antrag Weber und v. Thünen, lautend: 
„Die Mitglieder des Reichstages erhalten aus der Buvdeskasse 
Reisekosten und Diäten nach Maßgade des Gesetzes. Bis zum 
Erlaß dieses Gesetzes stellt das Bundespräsidium die Höhe der- 
selben fest. Ein Verzicht auf Reifekosten und Diäten ist un- 
statthaft“ — bei Namensaufruf mit 136 Stimmen gegen 130 
Stimmen angenommen, und dadurch der Antrag Meier (Siffer 2) 
für erledigt erklärt. Der Antrag Ausfeld (Ziffer 4) war zurückge- 
zogen worden.“) 
Ueber die Ichlußberathung bezüglich dieses Artikels fiehe unten 
in dem bießbezüglichen besonderen Abschnitte hinter dem Schlusse 
der Vorberathung. 
——— 481. 
% St. Ber. S. 469 l. m.
	        
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