Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

VI. 
Joll- und Handelswesen.) 
– 
Artikel 33—40. 
Allseneine Disenssion. 
Crrlebe#n aus Honnover (Neuhaus u. L. Bleckede 2c.).",.) Ich habe 
mir erlaubt, meine Freude darliber zu bezeugen, daß die vertragsmäßige 
Natur des Zollvereins jetzt insofern eine Veränderung erleiden 
wird, daß er im Norddeutschen Bunde zu einer verfassungsmähigen, 
also nicht auf Zeit sich beschränkenden Einrichtung umgewandelt werde, daß 
dies um somehr erfreulich sein wird, wenn die Süddeutschen Staa- 
ten ihrer seits in dem Zollverein werden verbleiben können. Die- 
jenigen Mitthelungen, die der Herr Präsideot der Bundescommissarien in 
der letzteren Beziehung neulich gemacht hat, sind für mich sehr beruhigend 
gewesen; da ich nicht annehmen kann, daß weitere Mithheilungen darllber jetzt 
zu machen sein werden, so enthalte ich mich, in der Beziehung Fragen zu 
stellen. Die Fragen, die ich mir zu stellen erlauben möchte, beziehen 
sich auf zwei andere Punkte. Natürlich muß ich annehmen, daß, so lange 
das Vertragsverhältniß, welches jetzt zu den Süddeutschen Staaten in Bezug 
auf den Zollverein besteht, nicht durch die vorbehaltene Kündigungsbe- 
fugniß gelöst ist, die Verträge zwischen allen Zollvereinsstaaten unverändert 
fortbestehen. Die Fragen, die zu stellen ich mir erlaube, beziehen sich eines- 
theils auf das Präcipuum, und zweitens auf die Zeit und die Art 
und Weise, wie der Anschluß der noch nicht dem Zollverein an- 
gehörigen Deutschen Staaten bewirkt werden soll. Wenn die Ver- 
*) Demit begann die 24. Sitzung am 1. April 1867 (St. Ber. S. 490), nach- 
hem die Interpellation Bennigsen in Beireff Luxemburge (l. oben bei Artikel 22 S. 82) 
erledigt war. 
»2) Et. Bet. G. 480.
	        
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