Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

VII. 
Eisenbahnwesen. 
Artikel 41—47. 
Assgemeine Discussion. 
Michaelis.“") Meine Herren, es ist Ihnen heute Morgen eine Reihe 
von Abänderungsanträgen““) vorgelegt worden, die von Mitgliedern 
der verschiedensten politischen Richtungen unterzeichnet sind uud 
die beim Reichstage einmführen mir der ehrenvolle Auftrag geworden ist. 
Die Unterzeichner dieser Auträge siüd zusammengetreten, um die Bestimmun 
gen, welche in Betreff des Eisenbahnwesens in den Entwurf aufgenommen 
sind, einer Vorprüfung zu unterziehen, namentlich nach der Richtung hin, 
daß der Centralisation so viel gegeben werde, wie im Interesse 
der Gesammtheit nothwendig ist, und daß der freien Selbstver- 
waltung so viel gewährt werde, wie für die Förderung und den 
Wachsthum der Eisenbahnen uneutbehrlich ist. Die Beschlüsse, 
welche unter uns gesaßt wurden, beruhen, wie Sie sich leicht überzeugen 
können, auf Compromissen. Es ist durchaus nicht etwa aufirgend 
einer Seite ein Princip zu seinem Extreme durchgeführt worden. 
Es ist vereinbart und vermittelt, um eine Fassung und einen Inhalt zu 
Stande zu bringen, der sowohl dem Reichstage als auch den Bundesregie- 
rungen annehmbar sein könnte. Wir haben zunächst, um dem Rechte des 
Bandes, Eisenbahnen, die durch mehrere Gebiete gehen, anzulegen, seine volle 
Wirkung zu verschaffen und um den Abbruch, den wir der Cemtralisation 
und Reglementirung thun zu müssen glauben, wieder gut zu machen durch 
Vermehrung der freien Concurrenz im Eisenbahnwesen, dem 
) St. Ber. S. 504. 
*% Dr.-S. v. 102, 103, 104, 105, 106 u. 107.
	        
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