208 Eiseubahnwesen.
nähere präcisere Bestimmung der Zwecke seiner Einwirkung, das Gefühl der
Sicherheit bei den Eisenbahnen in hohem Grade gemehrt wird. Die haupt-
sächlichste Aenderung des Artikels 45 habe ich Ihnen bereits ange-
führt. Es hat in Folge dessen, weil wir neben dem Zweck der
Hinwirkung auf Ermäßig ung der Tarife, noch den zweiten Zweck,
wegen Herstellung übereinstimmender Betriebesreglements im
Auge hatten, auch der Eingang geändert, und auf das zugleich dem
Bunde zustehende Aufsichtsrecht über die Eisenbahnen hin gewiesen wer-
den müssen. In Betreff der Ziffer 2 des Artikels 45 ist eine re-
dactionelle Aenderung dahin vorgenommen, daß die Worte „bei größe=
ren Entsernungen" an die richtige Stelle gerückt sind und eine
Aenderung des Inhalts dadurch, dab wir an die Stelle der Worte „ und
schließlich den Einpsennlg-Taris“ die Worte gesetzt haben „ und
zwar zunächst thunlichst der Einpfennig-Tarif“. „Schließlich“ der
Einpfennig- Tarif ist der Ausdruck der Verfassung, der wahrschein lich
in zwei Jahren antiquirt sein wird. Schon jet trausportirt die
Franzbsische Nordbahn unter dem Einpfennig-Tarif und es wird in
Deutschlaud nicht lange dauern, daß wir für Rohproducte einen Tarif er-
halten, welcher niedriger ist als der Einpfennig-Tarif. In demselben Mo-
mente wäre die Versassung antiquirt, sie hätte als schließliches Ziel ausge-
stellt, was dann schon überschritten sein wird. Wir haben daher stuiatt
„schließlich" das Wort „zunächst“ gesetzt, um der Verwaltung das
nächste Ziel der Bestrebung zu geben. Wir haben aber noch das Wort
„thunlichst“ hinzugefügt, weil wir glauben, daß es gewisse Eisen-
bahnen giebt, denen man eben wegen der vollständigen Schwäche ihrer
Verkehrsbedingungen eine so weit gehende Herabsetzung der Tarife
nicht zumuthen sollte. Ich erinnere Sie J. B. an die Ostpreußische
Südbahn und an die Tusit- Insterburger Eisenbahn, die, wenn sie ihren
Tarif auch noch so sehr herabsetzten, dennoch nicht einen sich vervielfältigen-
den lohnenden Verkehr finden würden. Damit nicht etwa die Eiseubahn=
Unternehmer glauben, daß auf solche unter schwierigen Verkehrsverhältnissen
arbeitende Eisenbahnen gleiche Principien angewendet werden sollen, wie bei
solchen, die dem großen Verkehr dienen, und mit Herabsetzung des Tarifs
eine bedrutende Vermehrung des Verlehrs herbeizuführen im Stande sind,
haben wir dieser Stelle das etwas abschwächende Wort „thunlichst“ hinzuge-
fÜgt. Endlich ist im Artikel 46 eine maßgebende Bestimmung hin-
zugefügt, um nicht den Anschein zu erwecken, als sollten die
Bahnen mit ihrem Tarise in Zeiten der Nothstände gänzlich
Preis gegeben werdeu, so daß ihnen aufgelegt werden könnte, mit posl-
tivem Schaden zu transportiren. Es wurden hier zwei Ausdrücke in
Vorschlag gebracht, der eine ging dahin, daß der Tarifsatz bei Noth-
ständen nicht unter die „unmittelbaren Transportkosten' her-
untergehen dürse. Wir haben indessen diese Begrenzung auf-