Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

208 Eiseubahnwesen. 
nähere präcisere Bestimmung der Zwecke seiner Einwirkung, das Gefühl der 
Sicherheit bei den Eisenbahnen in hohem Grade gemehrt wird. Die haupt- 
sächlichste Aenderung des Artikels 45 habe ich Ihnen bereits ange- 
führt. Es hat in Folge dessen, weil wir neben dem Zweck der 
Hinwirkung auf Ermäßig ung der Tarife, noch den zweiten Zweck, 
wegen Herstellung übereinstimmender Betriebesreglements im 
Auge hatten, auch der Eingang geändert, und auf das zugleich dem 
Bunde zustehende Aufsichtsrecht über die Eisenbahnen hin gewiesen wer- 
den müssen. In Betreff der Ziffer 2 des Artikels 45 ist eine re- 
dactionelle Aenderung dahin vorgenommen, daß die Worte „bei größe= 
ren Entsernungen" an die richtige Stelle gerückt sind und eine 
Aenderung des Inhalts dadurch, dab wir an die Stelle der Worte „ und 
schließlich den Einpsennlg-Taris“ die Worte gesetzt haben „ und 
zwar zunächst thunlichst der Einpfennig-Tarif“. „Schließlich“ der 
Einpfennig- Tarif ist der Ausdruck der Verfassung, der wahrschein lich 
in zwei Jahren antiquirt sein wird. Schon jet trausportirt die 
Franzbsische Nordbahn unter dem Einpfennig-Tarif und es wird in 
Deutschlaud nicht lange dauern, daß wir für Rohproducte einen Tarif er- 
halten, welcher niedriger ist als der Einpfennig-Tarif. In demselben Mo- 
mente wäre die Versassung antiquirt, sie hätte als schließliches Ziel ausge- 
stellt, was dann schon überschritten sein wird. Wir haben daher stuiatt 
„schließlich" das Wort „zunächst“ gesetzt, um der Verwaltung das 
nächste Ziel der Bestrebung zu geben. Wir haben aber noch das Wort 
„thunlichst“ hinzugefügt, weil wir glauben, daß es gewisse Eisen- 
bahnen giebt, denen man eben wegen der vollständigen Schwäche ihrer 
Verkehrsbedingungen eine so weit gehende Herabsetzung der Tarife 
nicht zumuthen sollte. Ich erinnere Sie J. B. an die Ostpreußische 
Südbahn und an die Tusit- Insterburger Eisenbahn, die, wenn sie ihren 
Tarif auch noch so sehr herabsetzten, dennoch nicht einen sich vervielfältigen- 
den lohnenden Verkehr finden würden. Damit nicht etwa die Eiseubahn= 
Unternehmer glauben, daß auf solche unter schwierigen Verkehrsverhältnissen 
arbeitende Eisenbahnen gleiche Principien angewendet werden sollen, wie bei 
solchen, die dem großen Verkehr dienen, und mit Herabsetzung des Tarifs 
eine bedrutende Vermehrung des Verlehrs herbeizuführen im Stande sind, 
haben wir dieser Stelle das etwas abschwächende Wort „thunlichst“ hinzuge- 
fÜgt. Endlich ist im Artikel 46 eine maßgebende Bestimmung hin- 
zugefügt, um nicht den Anschein zu erwecken, als sollten die 
Bahnen mit ihrem Tarise in Zeiten der Nothstände gänzlich 
Preis gegeben werdeu, so daß ihnen aufgelegt werden könnte, mit posl- 
tivem Schaden zu transportiren. Es wurden hier zwei Ausdrücke in 
Vorschlag gebracht, der eine ging dahin, daß der Tarifsatz bei Noth- 
ständen nicht unter die „unmittelbaren Transportkosten' her- 
untergehen dürse. Wir haben indessen diese Begrenzung auf-
	        
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