Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 42. Michaelis. Delbrück. Gerber. Vincke-H. 215 
auf die vom Hause bereits angenommenen Amendementse bezeichnet hobe; sie 
würde in der Lage sein, dieses Amendement der Erwägung der verbündeten 
Kegierungen zu empsehlen. 
Dr. von Gerber.") In dem Antrage des Abgeordneten für 
Hagen befindet sich das Wort „außerdem . Dieses Wort kann wohl, 
soweit ich die Sache Übersehe, nicht stehen bleiben, weil gerade die Nr. 2, 
nämlich die Bestimmung liber die Tarise, mit den im Eingang bestehenden 
Gesichespunkten zusammenhängt; sie ist nicht „auherdem“, sondern ganz eigent- 
lich darin. Ich glaube aber, man könnte sehr leicht durch die Art der Ab- 
stimmung zum Ziele kommen, wenn man nur die drei einzelnen Sätze für 
sich zur Abstimmung brächte; man könnte dann den ersten Sat des Amende- 
ments Michaelis fallen lassen. Wenn er kein besonderes Gewicht auf den 
zweiten Satz legt, was ich um deswillen nicht glaube, weil ganz derselbe 
Gedanke früher einmol im Entwurf ausgesprochen ist, so könnte auch dieser 
fallen gelassen werden, und so würde dann schlieblich die Nr. 2 angenommen 
werden in Verbindung mit dem Eingange des Entwurss. 
Freiherr von Vincke (Hagen)..) Ich will sehr gern zugeben, daß das 
Wort „außerdem“ einmal stylistisch nicht schön, andererseits auch zu der 
Gegenbemerkung hat Veranlassung geben können, Iin Bezug auf die Nr. 2 
des Amendements, die eben von dem geehrten Abgeordneten für Leipzig her- 
vorgehoben worden ist. Ich habe mich dabei leiten lassen durch die Erwa- 
gung, daß zu der Controle Über das Tarifwesen ein wesentlicher Punkt 
mier Nr. 1 des Amendements nicht zu passen scheint, well darin nicht von 
Tarifen, sondern von Reglements die Rede ist; außerdem wird mir der letzte 
verehrte Redner gewiß zugeben, daß in den früheren Anträgen Michaelis, 
die wir angenommen haben, wohl von Bahn= Pollzei-Reglement, nicht aber 
von Betriebs-Reglement, wie die Regierung in ihrem Artikel mit dem 
Bahn-Polizei-Reglement gleichzeitig ausgenommen hatie, die Rede ist, daß 
also dieser Punkt hier noch geregelt werden müsse. Um dle Sache aber zu 
vereinsachen, erkläre ich mich damit ein verstanden, daß das Wort „außer- 
dem“ gestrichen wird. 
Bei der Abstimmung wurde, nachdem Frelherr von Vincke soeben 
von seinem Unterantrag den Antrog auf Einsetzung des Wortes „außer- 
dem“ zurückgexogen hatte, dieses Unteramendement sowohl in seinem 
ersten Theile (Weglassung der Worte: „Oberaufsicht“ bis ins- 
besondere"), als zweiten Theil (Weglassung von: „in Ausllbung 
dieser Befugnisse") angenommen, und hlerauf Artikel 45 (Entwurf 
5/ St. Ber. S. 507. 
SGBt. Ber. S. 508.
	        
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