Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

216 Eisenbahnwesen. 
Artiiel 42) in dieser modifieirten Gestalt des Antrags Michaelis 
ebenso angenommen.“) Ebenso wurde der Artikel in dieser Fassung der 
Vorberathung in der Schlußberathung ohne Discussion angenommen.“) 
Artikel 46 
(im Entwurfe Artiklel 43.) 
Bei der Abstimmung wurde zun #chst der Artikel in der Fassung des 
Entwurfs angenommen, sodann der Beisatz nach dem Antrag 
Michnelis dahin, den Schlußworten beizuflgen: „welcher jedoch nicht 
unter den niedrigsten auf der betresfenden Bahn für Rohpro-= 
ducte geltenden Satz herabgehen darf“ ebenfalls angenommen, 
worauf sodann der ganze Artikel in seiner nunmehrigen Fassung mit großer 
Mehrheit angenommen wurde.“““) Ebenso erfolgte die Annahme in der 
Schiußberathung ohne Diecusslon. 1) 
Artikel 47 
(conform mit Artikel 44 des Entwurfe.) 
Evans aus Sachsen (Ehrenfriedersdorf. Wolkenstein kc.). ), Meine 
Herren! Wir haben gesucht, durch unsere zeitherigen Beschlüsse dem 
Publicum gerecht zu werden den Eisenbahnen gegenllber; jetzt wird sich 
Gelegenheit bieten, auch den Eisenbahnen eine Gerrchtigkeit widerfahren zu 
lassen, wenn wir in der letzten Zeile hinter „Kriegsmaterial“ die Worte 
„bei Kriegsgesahr" einschieben. Ich will die letzten Zeilen vorlesen, 
wie sie sich mit dem Amendement gestalteten: einsbesondere ist das Militär 
und alles Kriegsmaterial bei Kriegsge fahr zu gleichen ermäßigten Sätzen 
zu befördern.“ Ich glaube, es ist derselbe Standpunkt der Gerechtig- 
keit, den wir bei unseren vorhergehenden Abstimmungen zu den Artikeln 43 
bis 46 eingenommen haben, wenn wir diesen Zusatz hier beschließen. Wir 
wollen auch für das Militairwesen alle möglichen Erleichterungen, aber nur 
soweit dies mit der Gerechtigkeit vereinbar. Ich glaube, mein Antrag moti- 
virt sich von selbst; er ist so selbstverständlich, daß ich auf die Annahme 
desselben der Gerechtigkeit halber hoffe. Ich begebe mich deshalb weiterer 
*) St. Ber. S. 508. 
*#) St. Ber. S. 712. 
*# GSt. Ber. S. 508. 
1) Si. Ber. S. 712. 
#10 St. Ber. S. 508.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.