Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Ariilel 48. Schraps. 228 
Polizel berufen, vor derselben ein Itoliener, der sich hier aufhielt, der früher 
in der Oesterreichischen Marine als Officier gedient hatte. Demselben wur- 
den vorgelegt zwei Briefe, der eine geschrleben am 5. October, 
der andere am 30. September. Der Name des Mannes ist Pozzafi, 
die Adresse war „an den Marchese Scottl in Mailand“. Er wurde 
gefragt, ob er den einen Brles, der mit seinem Namen unterschrleben war, 
beschrieben habe. Er bestätigte dies und fragte gleichzeitig, wie die Preußische 
Polizel diesen Brief in die Hände bekommen könne. Es antwortete ihm der 
Polizeibeamte, sie habe diesen Brief von Mailand gesandt erhalten. Der 
Juliener hielt sosort dem Beamten entgegen, daß es nicht möglich sein könne, 
daß in dieser Zeit ein Brief nicht von Malland zurückgekommen sein könne, 
und darauf wurde ihm geantwortet, darüber sei ihm die Polizei keine Rechen- 
schast schuldig. (Hört! hört! links. Sehr gut! im Centrum.) Meine Her- 
ren, es bleibt in diesem Falle immer noch unerklärt, wie ein Brief, der am 
5. October der Preußischen Post übergeben ist, am 10. October sich in den 
Händen der Preußischen Polizei befinden konnte, ohne an selnen Bestimmungs- 
ort gekommen zu sein. — Ich bemerke weiter, daß der betreffende Itallener 
sich dem hiesigen Gesandten sowohl als dem Preußischen Minlsterium dadurch 
mißlichig gemacht hatte, daß er sowohl einer liberalen Italienlschen Zeltung 
als dem hiesigen Gesandten wiederholt Nachricht davon gegeben hatte, In wie 
unglücklicher Lage sich die Italienischen Verwundeten in den Sommerlaza- 
rethen befänden. (Große Sensation. Zur Sache.) Der JItallenische 
Gesandte fühlte sich dadurch allerdings 
Präsident. Ich mache dem Redner bemerklich, daß er nun anfängt von 
der Sache abzuschweisen. 
Schraps fortsahrend. Ich habe, meine Herren, nur noch zu erwähnen, 
damit nicht irgend welche sormelle Gründe gefunden werden für dieses Ver- 
sohren, daß man versucht hat, dem Manne eriminell beizukommen, daß sich 
dazu ein Anlaß nicht geboten hat und daß man mittelst der gegen Fremde 
üblichen Willkür den Betreffenden einfach verwiesen hat von hier. (Wieder= 
holter Rus: Zur Sachel) Ich führe das eben als zur Sache gehörlg an; 
denn es giebt Fälle, wo das Briefgeheimniß auf gerichtlichen An- 
trag allerdings nicht geachtet zu werden braucht. Ein solcher 
Fall hat hier nicht vorgelegen, das Briesgeheimniß ist verletzt worden, und 
bieser eine Fall giebt jedenfalls das Recht, aus üähnliche schließen zu lassen. 
Ich führe weiter hier au, wie schon längere Zeit, noch ehe das Süchsische 
Telegraphenwesen an die Preußische Reglerung übergeben war, wie man dies 
aus der Neuen Prrußischen Zeitung selbst ersahren hat, von allen denjenigen 
Tepeschen, die von Sachsen und namentlich von Dresden versandt wurden, 
Abschriften hlerher geschickt worden sind, und ich schließe aus dem, was schon 
geschehen ist, auf das, was welter geschehen wird, daß allerdings das Post-
	        
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