Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

224 Post· und Telegraphtenwestn. 
und Telegraphenwesen in den Händen der Preußischen Regierung gewünscht 
wird zu dem Zwecke, um alle politischen Bestrebungen, die ihr nicht passen, 
beliebig controliren zu können. Aus diesen Gründen stimme ich gegen den 
Artikel. (Heiterkeit.) 
Graf Ihenplitz.“) Meine Herren! In Beziehung auf das Brief- 
geheimniß kann ich die ganz bestimmte Erklärung abgeben, daß es 
in Preußlschen Landen vollkommen respectirt wird, (Bravot) 
und daß die Briefe nur dem Staatsanwalt oder dem Criminalge- 
richt ausf erfolgte Requisition ausgehändigt werden; sonst nicht! 
Das ist meine wohlbegründete Meinung; wenn mir ein Gegensall ange- 
führt wird, so werde ich ihn widerlegen. Was in Mailand geschehen 
und wie ein Bries von Mailand an die hiesige Polizei gekommen ist, geht 
das Preußische Postwesen durchaus nichts an. Wenn irgend ein 
solcher Fall vorkommt, wo man glaubt, daß die Preußische Postverwaltung 
das Briefgeheimniß verletzt habe, so würde ich dem, der mir darüber Data 
lieferte, mich zu gröhtem Danke verpflichtet halten, damit ich auf das Rller. 
energischste einschreiten könnte, was ich unsehlbar thun würde. Bisher aber 
ist es nicht geschehen, ich habe nie eine solche Andeutung erhalten, und nur, 
weun der Criminalrichter oder der Staatsanwalt einen Brief verlangt, dann 
wird er ihm ausgehändigt; sonst nie! Ich muß dae also entschleden so- 
wohl in Beziehung auf das Factum als die Tendenz bestreiten. 
Errleben.-“) Ich habe mir erlaubt, zu dem Artikel 35 zwei Anträge 
zu stellen. Der erste geht dahin: statt „Staats-Verkehrsanstalten“ zu sagen 
„Bundes, Verkehreanstalten“. Meine Herren, wenn Sie den Abschnit VIII. 
lesen, so werden Sie daraus entnehmen, daß die Einnahmen von dem Post 
und Telegraphenwesen gemeinschaftlich für den Bund erhoben werden sollen 
und daß das Bundespräsidium die ganze Oderleitung des Postwesens aus- 
schließlich au sich genommen hat; nur in den untern Dienststellen bleibt den 
einzelnen Regierungen ein Besetzungsrecht, was in Bezug auf die Verwaltung 
übrigens gar keine Bedeutung hat. Hiernach scheint es mir vollstündig klar 
zu sein, daß das Postwesen eine Bundes-Verkehrsanstalt ist, und ich glaube 
deshalb, daß Sie den Ausdruck „Bundes-Verkehrsanstalten “ statt Staats- 
Verkehrsanstalten um so mehr annehmen können, als wir eben aus dem 
Munde eines der Herren Bundescommissarien gehört haben in Bezug auf 
die Posten, daß dafür ein Bundeeministerium existiren werde. Hiernach habe ich 
in Bezug auf diesen Antrag etwas Weiteres nicht hinzuzufügen, weil mir darnach 
klar zu sein scheint, dab man sich damit einverstanden erklären kann, ohne den 
Ansichten der Herren Bundescommissarien entgegen zu treten. Was den zwei- 
ten Theil des Antrages anbetrifft, so ist er von dem Herrn Abgeord- 
*) St. Ber. S. 517. 
# Gt. Ber. S. 517.
	        
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