Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

226 Pot- und Telegraphenwesen. 
Verbesserung darin nicht zu liegen, daß man „Bundes- Verkehrs#anstal= 
ten“ anstatt „Staats--Verkehrsanstalten" sagt; die Sache scheint auch 
nicht von großer Erheblichkeit zu sein. Was den zwelten Satz betrifft, so 
scheint es mir, daß es doch besser ist, es so zu lassen, wie es im Ar- 
tikel 45 der Vorlage gegeben ist. Es mussen da erst Erfahrungen ge- 
sammelt werden, und wenn ein Bundesgesetz erlassen werden soll, so kann 
es ja doch immer geschehen. Ich würde es nicht für zuträglich halten, Ge- 
setze zu versprechen. Wir haben aus der constitutionellen Geschichte vieler 
Deutschen Länder Beispiele genug, daß die Verheißungen künftiger 
Gesetze in der Regel nicht von großem Erfolge gewesen sind. Ist wirklich 
ein Bedürfniß zu einem Gesetz vorhanden gewesen, so ist es auch von der 
einen oder der anderen Seite: der Volksvertretung oder von der Regierung 
eingebracht worden und ist zu Stande gekommen; ist aber ein wirkliches Be- 
dürfniß nicht vorhanden gewesen, so ist ungeachtet der Verheißung kein Gesetz 
fertig geworden. Ich möchte also die Verheißung von Gesetzen hier ausge- 
schlossen wünschen und würde daher bitten, den Vorschlag des Amendements 
Erxleben zu Artikel 45, namentlich den zweiten Satz desselben, zu verwerfen. 
Bei der Abstimmung wurde der Antrag Dr. Becker sowohl, als 
der Antrag Erxleben in seinem ersten wie zweiten Theile abgelehnt und 
sodann der Entwurf mit sehr großer Mehrheit angenommen. Glelche 
Annahme erfolgte ohne Discussion in der Schlußberathung.") 
  
Artikel 49 
(conform mit Artikel 46 des Entwurfe.) 
Ohne Diecussion wurde der Antrag Erxleben hinter: „die Aus- 
gaben werden“, einzuschalten: 
„nach vorgängiger Bewilligung durch den Reichstag“ 
abgelehnt und sodann der Artikel nach dem Entwurf mit sehr großer 
Mehrheit angenommen. Gleiche Annahme erfolgte in der Schlußbe= 
rathung.“) 
  
% Si#. Ber. S. 518 u. S. 712. 
%% Gt. Ber. S. 518 u. S. 712.
	        
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