Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 50. Itzenplid. 227 
Artikel 50 
(conform mit Artikel 47 des Entwurfse.) 
Anenbement Errleben:) 
der Alinea 2 des Entwurfs auzufügen: 
a„in Betreff der mit denselben abzuschließenden Verträge ver- 
gleiche jedoch Artikel 11.7 
Bundescommissar, Staatsminister Graf von Ihenplihz.“) Ee ist hier 
eine Verweisung auf Artikel 11 in dem Amendement des Herrn 
#Abgeordneten Erxleben, in dem letzten Theile desselben, beantragt, und 
in dem Artikel 11 ist, wie der geehrten Versammlung erinnerlich sein wird, 
dos Amendement Lette zur Annahme gekommen, wonach die Ver- 
träge mit auswärtigen Staaten dem Reichstage vorgelegt werden sollen. 
Wenn diese Berweisung hier nun angenommen werden sollte, so würde dar- 
aus gefolgert werden können, daß alle Post= und Telegraphenverträge 
mit auswärtigen Staaten vor ihrer Ausflhrung dem Reichstage vor- 
gelegt werden müßten. Das, meine Herren, ist in Bezug auf 
die Post- und Telegraphenverträge mit auswärtigen Staaten 
durchaus unausführbar; sie sind nicht bloß zuweilen, sie siad in der 
Kegel der Art, daß sie sofort ausgeführt werden müssen, wenn nicht 
Schaden entstehen soll. Ich kann Beispiele anführen: ich habe im Monat 
December einen Postvertrag mit Dänemark geschlossen, und am 1. Januar 
ist er ausgeführt; ich habe vor Kurzem einen Telegraphenvertrag mit Däne- 
mark geschlossen und er ist auch in der Ausführung begriffen. In ähnlichen 
Fällen, sollte ich da mit der Ausführung warten oder der betreffende Herr, 
der die Functionen des Bundesministers künftig wahrzunehmen hätte, wird 
so lange warten, bis dieser Vertrag die Genehmigung des Reichstages er- 
halten hätte, so würde dadurch ein ganz entschiedeuer Nachtheil für den Ver- 
lehr entstehen. Es ist bisher bei dem Preußischen Landtage ja so gewesen, 
doß alle Handelsverträge, Schifffahrksverträge u. s. w. dem Landtage vorge- 
legt worden sind. Es sind auch die Postverträge nachträglich der Budget- 
commission vorgelegt worden, aber die Post- und Telegraphenverträge mit 
den auswärtigen Staaten erst von der vorhergehenden Genehmigung des 
Reichstages abhängig zu machen, ist vollig unausführbar. Ich glaube auch, daß 
ker gerhrie Abgeordnete Lette — ich wünsche, daß er hier ist — bei seinem Amende- 
ment dies gar nicht in Aussicht genommen hat, sondern es eben nur so 
*) Dr.-S. p. 63. 
Gt. Ber. S. 518.
	        
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