Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

IX. 
Marine und Schifffahrt. 
aimd X. 
Tonsulatwesen. 
Allszeneine Discussieon. 
Mrier (Bremen).“) Meine Herren, wenn ich als Laie in dieser An- 
gelegenheit das Wort ergreife, so crachte sch mich dazu einigermaßen berechtigt, 
indem mir als Rheder eine 35jährlge Ersahrung zur Seite steht, indem 
ich während der letzten 10 Jahre eine Handelsflotte von Dampfern 
geschaffen und organistirt habe in dem Norddeutschen Lloyd, dle 
an Zahl der Schiffe der Königlich Preußischen Marine ungefähr gleich ist, 
von denen manche an Tonnengehalt größer sind als irgend Schiffe, die bis 
soweit in Dienst gestellt sind. Dennoch würde ich die Hohe Versammlung 
nicht behelligen, wenn nicht in diesem Hause gewissermaßen vom Hansea- 
tischen Standpunkte vor der Errichtung einer Marine gewarnt 
wäre, wenn nicht in den Hansestädten selbst Stimmen laut geworden 
wären, die aus Furcht vor den Kosten elner Marine und den daraus fol- 
geuden Steuern, die aus Furcht, daß die Mannschaften der Handelsmarine 
für die Kriegsmarine genommen und deren Gage vertheuern wülrden, sich 
gegen dle Marine erklärt haben, die die Rechnung aufgestellt haben, daß die 
jährlichen Kosten der Marine im Falle eines Krieges die Verluste, welche 
die Schifffahrt und der Handel durch Wegnahme der Schiffe erleiden und 
duuch die erhöhten Assecuranzprämien, welt übersteigen würden und sie daher 
als eine kostspielige Splelerei erklüren. Eine kostspiellge Sache ist eine 
Marine, eine kostspielige Spielere ist ste aber nur, wenn sie schwach 
hergestellt wird, — eine Marine, die nichte leisten kann, die höchstens den Feind 
  
5%Et. Ver. S. 520.
	        
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