Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 53—50. Allgemeine Discussion. Schleiden. 243 
Staaten ihre Flaggen behalten sollten, bis die allgemeine Anerkennung der 
neuen Bundesflagge erfolgt sei, und bis die durch Einzel-Verträge der ver- 
schiedenen Einzelstaaten bisher den Einzel-Flaggen zugestandenen Rechte all- 
bemein Ubertragen seien auf den Norddeutschen Bund und dessen Flagge.") 
Deshalb ist gerade jetzt der richtige Moment, die Bundes-Kriegsflagge, so- 
bald fie erst anerkannt ist, zu zeigen, damit man sieht, daß die Verträge, 
welche man von den Einzelstaaten und deren Flaggen übertragen zu sehen 
wünscht auf die allgemeine Bundesflagge und den Bund, von derselben Flagge 
geschützt werde, die künftig gesührt werden wird von der Handelsmarine 
sämmtlicher Staaten. Damit glaube ich diesen Gegenstand fallen lassen zu 
k#nnen. Da ich aber einmal doch beim Worte bin, so muß ich noch zwei 
Worte hinzufügen Über die Consularfrage. Meine Herren, ich habe zwar 
selbst niemals weder als Consul, noch als General-Conful fungirt, aber ich 
habe in einer langen Reihe von Jahren ein Oberaufsichtsrecht Über ein zahl- 
reiches Consularcorps sowohl in Amerika wie in England geführt. Ich habe 
auch die Befugniß gehabt, in Fällen, wo die allgemeine Instructionen nicht 
ansreichten, wo Gefahr im Verzuge war, selbstständig die nöthigen Instruc- 
tionen zu erthellen; ich glaube also ohne Anmaßung sagen zu können, daß 
ich ein einigermaßen begründetes Urtheil habe über die Nachtheile und Vor- 
theile der bisherigen consularischen Vertretung Deutschlande im Auelande. 
Meine Herren, es freut mich, an dieser Stelle öffentlich Zeugniß davon ab- 
lezen zu können, daß im großen Ganzen die Deutschen und namentlich die 
Hanseatischen Consuln ihre Pflicht in ganz ausgezeichueter Weise erfüllt 
haben. Der geehrte Herr Abgeordnete für Wiesbaden hat allerdings neulich 
davon gesprochen, man könne die Hansestädte eigentlich nicht einmal Staaten 
nennen, sondern nur Cominunen. Er hat damit Recht, insofern er von ihrer 
Stellung in Deutschland spricht. Wenn er aber seinen Blick hinüberwürfe 
ein wenig jenseits des Oceaus, so wltrde er sehen, daß dort die Hansestädte, 
wean auch nicht politische, doch ganz entschieden Handels Großmächte sind. 
Ein Beispiel, welches meiner Ansicht nach ganz zur Sache gehört, wird 
Ihnen das beweisen. Als beim Ausbruche des traurigen Amerikanischen 
ZBürgerkrieges es sich darum handelte, die Handelsbeziehungen zu den Süd- 
staaten in eine bestimmte rechtliche Form zu bringen, dachte die Amerikanische 
NRchlerung kelnen Augenblick daran, meinen sehr verehrten Freund, den mit 
Recht hochgeachteten und sehr beliebten Königlich Preußischen Gesandten, oder 
den Französischen Gesandten, oder den Russischen, den Oesterreichischen oder 
Spanlschen Gesandten zu Rathe zu ziehen, — nein, der Staatssecretair Seward 
wandte sich lediglich an die Englischen und Hanseatischen Gesandten, und es 
ver auch ganz natürlich, daß er es that. Nach der Amerikanischen Flagge 
uscheint zunächst die Englische, dann die Bremische, nach der Bremischen die 
Henburger Flagge und dann erst in einem weiteren Abstande erscheint die 
Spanischr, die Französische, die Preußische Flagge am häufigsten in den Ameri- 
S. Schluhßprotocoll vom 7. Febrnar 1867 am Eude: zu Artilel 52, Aulagen S. 26. 
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