Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

258 Marine und Schifffahrt. 
Freiherr von Vincke (Hagen).“) Ich werde mir erlauben, mich nur 
kurz über die vorliegenden vier Abänderungsvorschläge zu äußern. Der 
erste Vorschlag zu dem ersten Alinea, zur ersten Zeile, von dem Herrn 
Abgeordneten für Altona, scheint mir vollständig begründet zu sein, 
und in dem, was der Herr Bundecommissar, der Preußische Marineminister, 
vorher gesagt hat, schien mir auch kein Widerspruch gegen diese, wie mir 
scheint, bessere Fassung enthalten. Es ist zwar ganz richtig, daß nur in 
Bezug auf die Nord= und Ostsee — da wir im Augenblicke an andere Merre 
nicht grenzen — von einer Deutschen Flotte die Rede sein kann; ich glaube 
aber, der Ausdruck ist stilistisch nicht ganz correct, da es noch andere Staaten 
giebt, die an die Nord= und Ostsee grenzen, und daß daher nur von der 
Deutschen Kriegsmarine die Rede sein kann. Ich halte den Ausdruck 
„ZBundeskriegsmarine“ deshalb für besser als den Ausdruck „Kriegsmarine 
der Nord- und Ostsee“; und glaube daher, daß meine Freunde und ich für 
diesen Antrag stimmen werden. Dann hat derselbe Abgeordnete in Bezug 
auf die Flagge ein Amendement gestellt, aber zu meiner Freude sich mit 
unserm Amendement über deufelben Gegenstand, das wir nach Artikel 50 
als besonderen Artikel eingeschaltet wissen wollen, ein erstan den er- 
klärt. Ich glaube, daß dieses Amendement sich um deshalb empfiehlt, weil, 
wie nicht bestritten werden wird, der Artikel 53 nur von der Kriegs. 
Marine, der Artikel 54 nur von der Handels-Marine redet, weil also ein 
zusammenfassendes Amendement, welches diese beiden Theile der Ma- 
rine berührt, entweder vor den Artikel 53, oder, wie mir noch richtiger zu 
sein scheint, hinter den Artikel 54 eingeschaltet werden müßte. Ich habe 
ebenfalls vorhin von dem verehrten Herrn Vertreter der Bundesregierungen 
nichts anführen gehört, was dem entgegenstehen könute. Es ist zugegeben 
worden, daß nothwendig die Farben für die Kriegsmarine sowohl ale für die 
Handelsmarine dieselben sein müssen, wie das schon von mehreren Seiten 
erörtert worden ist, ich glaube aus dem ganz einfachen Grunde, weil die 
auswärtigen Nationen — wir haben uns ja soeben im Geiste noch in der 
Südsee befunden — nur den Schutz der Kriegsmarine verstehen werden, 
wenn diese Schiffe mit den zu beschützenden dieselben Farben haben. Wie 
die Zusammenstellung dieser Farben — vielleicht abweichend für die 
Kriegsmarine und für die Handelsmarine — gewählt und von Sr. Majestat 
dem Könige von Preußen, unter dessen Oberbefehl die Kriegsmarine steht, 
bestimmt werden wird, dem hat offenbar unser Amendement in keiner Be- 
zlehung vorgreisen wollen. Jeder der sich einmal eine Flaggenkarte ober- 
flächlich angesehen hat, wird zugeben, daß die Kriegsflagge sich wesentlich von 
der Haudelsflagge, sei es durch Zusätze, sei es durch Abänderungen, unter- 
scheidet, dem hat durch unser Amendement nicht vorgegriffen werden sollen; 
wir haben uns auf die Farben schwarz weiß-roth beschränkt, die, wie 
% St. Ber. S. 529.
	        
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