Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

284 Bundeskriegemesen. 
sie! (Bravol links.) Ec verlangt, daß diejenigen, die seine Rechte ver- 
treten, seine Rechte vor allen Dingen wahrnehmen; wenn sie aufgegeben 
werden, so ist das ein nicht reines Opfer! (Bravol linke.) 
Freiherr von Moltkhe (Memel-Heydekrug).“) Der erste von den Herren 
Rednern hat hier nochmals die zweijährige Dienstzeit berührt. Es 
ist diese Frage schon mehrfach besprochen worden; erlauben Sie mir, sie noch 
einmal kurz zu beleuchten. Man hat die zweijährige Dienstzeit ge- 
fordert vom national öconomischen Standpunkte aus. Ob drei- 
malhunderttausend arbeitsfähige Männer, die drei Jahre dienen, 
oder ebensoviel arbeitsfähige Männer, die zwei Jahre dienen, der 
productiven Arbeit entzogen bleiben, kommt ganz auf Eins herauc. 
(Sehr richtig! im Centrum.) Es ist allerdings der Militairdienst 
nicht eine pro ductive Arbeit, aber er bezweckt und erreicht die Sicher- 
beit des Staates, ohne welche jede productive Arbeit unmöglich 
ist (Sehr richtig! rechte und im Centrum), er bildet die Schule für die 
heranwachsende Generation in Ordnung, Pünktlichkeit, Reinlichkeit, 
Gehorsam und Trene, — Eigenschaften, die für die spätere productive 
Arbeit nicht verloren gehen. (Sehr richtig! und Bravo rechts und im Cen- 
trum.) Man betont immer, dah die jungen Leute nicht zwei Jahre, sondern 
ein Jahr länger bei der Fahne bleiben sollen; man Übergeht mit 
Stillschweigen, daß sieben ganze Altersklassen, die ältesten Leute, 
daß die Familien väter forton nicht mehr zum Kriegsdienste heran 
und aus ihren Verhältnissen fortgezogen werden. Dieser Vor- 
theil ist national öconomisch gewiß sehr bedeutend. Ich erinnere 
nur in finanzieller Hinsicht an die Familienunterstlitzungsgelder, die die Kreise 
zahlen mußten. Weit eher kann man vielleicht die zweijährige Dienst- 
zeit vom finonziellen Standpunkte fordern. Dabei entscheidet der 
Präsengsstand, und es ist nicht zu leugnen, daß eine Heruntersetzung des 
Präsengstandes in stnanzieller Hinsicht schr wichtig und sehr wünschenswerth 
ist. Ese bleibt nur die Frage, wie weit eine solche Herabsetzung 
politisch und militalrisch zulässig sein wird. Bllcken wir um uns, 
so sehen wir alle un sere Nachbarn rüsten. Warum? Wir wissen 
ces nicht. Wir bedrohen Niemand, wir wollen unsere Angele- 
genheiten im Innern ordnen; aber die Thatsache ist da. Ich will 
auf das politische Feld nicht eintreten; ich bleibe bei der militairlschen 
Seite. Man macht mit Recht geltend, daß die dreijährige Dienstzeit 
nicht die ganze waffenfähige Mannschaft durch die Schule der 
Waffen gehen läßt. Es ist richtig, es bleibt etwas Übrig. Nicht 
überall, denn in mehreren Bezirken wird die dienstfähige Mannschaft bie 
auf den letzten Mann erschspft. Es ist ferner richtig, daß bei der zwel- 
lährigen Dienstzeit grade noch genug Dienstbrauchbare sein wer- 
% Sil. Ber. S. 540.
	        
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