Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

292 Bundeskriegswesen. 
Frieden ist das gar keine Last. Wir haben aber doch sehr vlele Fälle er- 
lebt, wo Verstärkungen des Heeres während des Friedens bei Bedrohungen, 
die von außen stattsanden, bei Grenzbewachungen, nothwendigen Demonstra- 
tionen und in mancherlei andern Fällen nöthig waren. Man war dann 
allerdings gezwungen, tief in das zweite Aufgebot der Landwehr hineinzu- 
greifen, namentlich bei den Specialwaffen. Es ist eine Thatsache, daß sehr 
viele Uebelstände, sehr viele Last, sehr viel Elend dadurch in den Familien 
entstanden sind. Das soll in der Folge vermieden werden, und das wird 
vermieden und ist vermieden, sobald die stärkere Ergänzung des Heeres, de 
jetzt in Preußen schon seit 7 Jahren stattgefunden hat, volle 12 Jahre durch- 
geführt ist. Dann wird diese bedeutende Erleichterung des Landes erreicht 
sein. Es ist über die zwei= und dreijährige Dienstzeit von einem der kriegs- 
erfahrenen Mitglieder hier eben so sachkundig gesprochen worden, daß ich kein 
Wort weiter darüber verlieren will, und ich glaube, wenn Diejenigen, die die 
Erfahrung auf dem Schlachtfelde erprobt haben, so reden, wenn Dielenigen, 
die die Verantwortung für die Folgen Üübernehmen müssen, die Nothwendig- 
keit der dreifährigen Dienstzeit behaupten, so sollten wir ihnen in dieser 
Sache, die wir nicht so gut verstehen können, wie sie, unbedingt folgen. Es 
ist nun aber ferner von dieser Stelle als eine große Belastung des Bolkse, 
als ein gewaltiger Nachtheil hervorgehoben worden, daß die Verpflichtung 
für das stehende Heer jetzt von 5 Jahren auf 7 Jahre ausgedehnt wer- 
den soll. Meine Herren! Eigentlich verhält sich die Sache ganz anders. 
Nach der bestehenden Verfassung des Preußischen Heeres bis zur Reorgani= 
sation mußte, um die erste Feldarmee in der Stärke aufzustellen, wie sie 
auch jetzt bis auf geringe Unterschiede für die alten Provinzen gestellt 
werden soll, die ganze Mannschaft der Linie und des ersten Aufgebotes der 
Landwehr zu den Fahnen berufen werden. Die Linie und das erste Auf- 
gebot zusatumen bildeten erst die erste Feldarmee. Es mußten also alle 
Mannschaften bis zum 32. Lebensjahre zu den Fahnen. Das wird heute 
nicht mehr verlangt. Heute wird nicht diese 12jährige, heut wird nur noch 
eine 7 jährige Verpflichtung für den Dienst in der eigentlichen Feldarmee ver- 
langt und für alle Diejenigen, die über 27 Jahre hinaus sind, entsteht also 
eine wesentliche Erleichterung. Es ist, um es noch kurz zu wiederholen, die 
Verpflichtung für den Dienst in der ersten Feldarmee von 12 Jahren auf 
7 Jahre herabgesetzt. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube, das ist ein sehr 
wesentlicher Vortheil, den man tief beachten sollte. Es sind nun Bedenken 
darlber erhoben worden, daß in dem Gesetz nichts gesagt ist über den Dienst 
der Präsenzzeit. Ich glaube, wir werden darüber hinreichend Aufklärungen 
bekommen, ich glaube nicht, dab die Regierung die Absicht hat, die durch das 
Gesetz vorgeschriebene dreljährige Verpflichtung zur Präsenz bei der Fahne zu 
verlängern; es wird sich das im Laufe der Debatte weiter aufklären. Der 
zweite Punkt ist nun der, daß ein sester Procentsatz für die Stärke des 
Friedeusstandes der Armer im Verhältniß zur Bevölkerung festgesetzt wird,
	        
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