Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artkel 57—68. Bogel von Falckenstein. Roͤssing. 301 
höher, denn da kommt der Zeitpunkt, wo wir dem Staate unsere Schulden 
abtragen können und wo wir sie abtragen, (Bravol) und zwar mit Zinsen, 
wie ein menschliches Wesen sie nicht höher abtragen kann, mit unserem Hergz- 
blut! (Lebhaftes Bravol) Ich glaube aber, meine Herren, auch von 
Ihrer Seite ist es von großem Interesse, eine Armee zu haben, die in der 
Lage ist, allen Evemualitäten begegnen zu können. Sie, meine Herren, sind 
hier zusammengekommen, um ein großes Werk zu begründen; es ist unter 
Denen, die von dieser Stelle oder von ihrem Platze aus gefprochen haben, 
Keiner, der nicht erklärt hätte, er habe den festen Willen, er wolle Opfer 
bringen, das Werk solle und müsse begründet werden; und, meine Herren, 
in wenigen Tagen werden Sie Ihr Wort gelöst haben. Aber, meine Herren, 
damit dürfte es demt doch nicht abgemacht fein, daß wir hier ein Haus bauen, 
ohne zu wissen, daß wir es auch vertheidigen können, und hierzu, meine 
Herren, wird doch michts besser sein können, als eine kriegstüchtige Armee, 
welche das versteht. Denn wenn es einmal dazu kommt, daß wir das Vater- 
land vertheidigen sollen, so wird es nicht von dieser Tribüne aus geschehen, 
sondern es wird mit Anspannung von anderen Kräften geschehen, mit unsern 
Soldaten, und dazu, meine Herren, wenn Sie Ihr Werk befestigen wollen, 
wenn Sie es begründen wollen, wenn es ein Segen sein foll für unsere 
Kinder, für unsere Kindeskinder, dann schaffen Sie sich eine Armee, die im 
Stande ist, Ihr Werk hier vertheidigen zu können, um nicht beim ersten 
besten Anstoß, wenm der Feind gegenüber tritt, das Werk zu Schanden zu 
machen. (Lebhaftes Bravol) 
Freiherr von Rössing aus Hannover (Linden-Wennigsen-Calenberg 2c.).“) 
Meine Herren! Die begeisterten Worte, welche der gerhrte Vorredner eben 
vor Ihnen gesprochen hat, machen es mir schwer, gegenwärtig gegen die 
Borlage in der Art und Weife, wie fie gebracht ist, hier aufzu- 
neten. Nichts destoweniger will ich es unternehmen, die Hauptpunkte, welche 
mir in derselben bedenklich erscheinen, in Kurzem anzugeben. Sie werden 
daraus entnehmen, daß es auch mir fern liegt, die Wehrhaftigkeit 
des Vaterlandes und die Tüchtigkeit der Armee dadurch irgend- 
wie in Gefahr bringen zu wollen. Ich rede lediglich von den ver- 
fassungsmäßigen Bestimmunyen über das Bundeskriegswesen, woelche 
wir in dem Entwurf hier haben, und ich muß sagen, ich finde, daß eine 
große Zahl von Bestimmungen darin aufgenommen ist, welche nach 
meinem Dafürhalten in eine Verfasfung nicht hineingehören, son- 
deen welche der Ausführung der Verfassung bberlassen bleiben mllssen; es 
sind das namentlich diejenigen Bestimmungen, welche über den Präsenz- 
stand, über die Kosten und über die Einführung der gesammten 
Militairgesetzgebung sich vorfinden. Verfassungsmäßig kann nach 
St. Ber. S. 546.
	        
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