312 Sundeskriegewesen.
der Voraussetzung gethan, daß die gesammte Frage der Militair.
lasten und der Militairgesetzgebung nun auf dem geordneten
parlamentarischen Wege in dem versassung mäßigen Organe
des Norddeutschen Bundes zum Austrage käme, daß es sich also
hier wirklich um die Schaffung eines neuen Rechtsbodens handelt.
Damit fallen die Streitfragen, ob die Preußische Regierung berechtigt ge-
wesen sei, diese Reorganisation einzuführen oder nicht, natlirlich ganz bei
Seite. Wir streiten uns nicht mehr um Formen, sondern wir streiten um
die Sache. Aber, meine Herren, wenn man diesen Rechtsboden begründen
wlll, so glaube ich, kann man doch nicht so vorgehen, wie es in der Ber-
fassung geschiecht. Denn, meine Herren, das würde im Volksbewußtsein nicht
den Eindruck machen, als wenn ein neuer Rechtsboden gegründet werden
solle, sondern als wenn es hier auf eine Ueberrumpelung abgesehen sei.
(Bravo! links.) Sie sollen in diesen drei oder vier Artikeln diese wich-
tigsten Fragen entscheiden Uber den Präsenzstand, Über die Dauer der Ber-
pflichtung des einzelnen Mannes bei den Fahnen zu bleiben, Über die finan-
jielle Belastung aller Bürger des Norddeutschen Bundes, endlich über das
gesammte Capitel der militairischen Gesetzgebung. Meine Herren, ich er-
innere Sie Alle an Ihre parlamentarischen Erfahrungen. Wenn in dem
Landtage eines Einzelstaates das geringste Gesetz, was über Leben und Eigen-
thum und Rechtsverhältnisse der Bürger entscheidet, eingesührt werden soll,
so hält sich Niemand flir berechtigt und verpflichtet, darauf einzugehen, es
sei denn, daß ihm von Seiten der Regierung die eingehendsten Vorlagen, die
eingehendsten Motivlrungen einer solchen Maßregel gegeben werden. Ist das
aber nur annähernd möglich hier zu erreichen bei diesem Artikel, wo jeder,
ich möchte sagen, ein ganzes Gesetzbuch in sich schließt? Aus diesen Grün.
den haben wir unsere Anträge gestellt, sie bezwecken weiter nichts, als diese
Fragen der künftigen Gesetzgebung nnd den künstigen Fiuanzbewilligungen
der verfassungsmäßigen Organe des Norddeutschen Bundes offen zu halten.
Nicht im Mindesten sind sle, und namentlich die Forderung, die jährliche
Auehebungsziffer durch ein Gesetz festzustellen, darauf berechnet, etwa den
Norddeutschen Bund wehrlos zu machen, oder die Armee in die Lust zu
stellen. Wie wenig dies der Fall ist, werden Sie daraus entnehmen, daß
wir gleichzeitig uns vorzuschlagen erlauben, daß die Organisation der Armer,
welche gegeuwärtig ja auf Verwaltungsvorschriften beruht, durch ein Gesetz
ein fÜr alle Mal festgestellt werde. Und, meine Herren, wenn das geschieht,
dann binden Sie damit die künftigen Reichstage ebenso, wie jetzt die Land-
tage, das Abgeordnetenhaus in Preußen, und jeder andere parlamentarische
Körper in den Einzelstaaten gebunden sind, für die gesetzmäßig eingeführten
Institutlonen, wie z. B. die Gerichtspflege, die Unterrichtsanstalten des Lan-
des u. s. w. die nöthigen Mittel zu gewähren. Es kann dann immer nur,
wenn die Bewilligung dieser Mittel gefordert wird, Über einzelne Fragen ge-
stritten werden, es kann nur gestritten werden, ob im Einzelnen Ersparnisse