Artikel 20. 21. Zehmen. Wagener. 23
berusen, die in gewisser Hinsicht den Charakter einer Constit uante hat;
etwas anderes ist es, dasselbe System als bleibende Einrichtung einzufüh-
ren, und zwar möge sie nun dabel Diäten bewllligen oder keine: ein solches
System mit Dläten bleibt unabweisbar immer ein Würfelspiel, auf das sich
ein bleibendes Regierungssystem nicht wird gründen lassen, und was mit
einem solchen Kopswahlsystem auszurichten ist, hat unser guter
Freund jenseits des Rheins bereits bewiesen; ein solches System
ohne Gewährung von Dläten bestimmt aber wieder einen so hohen
Census, daß dos Wahlrecht in Beziehung auf die Personen, welche gewählt
werden können, so beschränkt ist, daß wenigstens z. B. in meinem Hei-
mathslande ein solches Wahlsystem fast nicht aus führbar sein wird.
Wir haben nicht so große commassirte Vermögen, wie in einem großen Theile
Preußens und den übrigen Ländern des Norddeutschen Bundes vorhauden
sind; wollen Sie nun noch die Beamten ausschließen, wie dies der Artikel 21
vorschlägt, so wird die Zahl derjenigen, die geeignet sind, als Abgcordnete
hier auf den Reichstag geschickt zu werden, eine so beschränkte sein, daß unsere
Wähler sehr häufig in die größte Verlegenheit kommen würden. Ueber-
haupt, meine Herren, möchte ich doch glauben, dab, wenn man einmal
ein ganz allgemeines und freies Wahlsystem einführen will,
man doch unmöglich eine gauz bedeutende angesehene Klasse der
Bevölkerung gänzlich von der Wählbarkeit ausschließen kann.
Es ist das nach meiner Ansicht mindestens eine große Anomalic. Ueber-
lassen wir das doch ganz einfach den Wählern, ob sie geneigt
sind, Beamte zu wählen oder nicht, das ist ja zunächst ihre Sache,
lassen wir es sie mit sich ausmachen. Ueberhaupt werden wir nach einem
Mittelwege in dem künftigen definitiven Wahlgesetze des Norddeutschen
Bundes suchen müssen. Von diesen Gesichtspunkten, die ich mir erlaubt
habe aufzustellen, ausgehend, vermag ich allerdings für die Bestimmungen,
die der Entwurf in Beziehung auf das Wahlsystem für den klnftigen Nord-
deutschen Bund aufstellt, nur aus dem einen Gesichtspunkte zu stimmen und
mich dafür zu erklären, daß ich nicht will, daß an einem Widerspruche viel-
leicht das Zustandekommen des Ganzen scheitern möchte, — dah nicht die
Ermahnung, die der Staatsmaun an der Spitze der Geschäfte gestern an
eine Partel dieses Hauses richtete, auch vielleicht an unfere Adresse gerichtet
werden könnte.
Wasener (Neustettin)). Meine Herren, wenn ich meinerseits an den
uns jetzt vorliegenden Artikel 21 unserer Verfassungsurkunde lediglich mit
dem Maßstabe der bisherigen Parteipolitik und des Parteiprogramms meiner
specielleren Freunde heranträte, so würde ich kaum noch eine längere Rede
nöthig haben, um zu dem Schlusse zu gelangen, mich gegen diesen Artikel
) Se. Ber. S. 420.