334. Bundeskriegewesen.
sondere die Militairfrage betrifst, wie ich am Eingange meiner Worte gesagt,
das Bewußtsein, eine tüchtige schlagsertige Armee unter allen Umständen
haben zu müssen, uns in keinem Augenblicke verlassen kann und wird. Außer-
dem aber sind hier in der Bundeskriegsverfassung, wie sie uns vorliegt, eine
Reihe von Bestimmungen, die Annahme der Preußischen Gesetzgebung na-
mentlich und dessen, was damit zusammenhängt, enthalten, die auch grund-
gesetzlich sestgestellt werden sollen. Ich bekenne meinestheils, andere Herren.
werden vielleicht glücklicher sein, daß ich die Mehrzahl dieser gesetzlichen Be-
stimmungen, deren Inhalt ich jetzt grundgesetzliche Sanction zu ertheilen
rathen soll, gar nicht kenne. Dieselben sind dem Reichstage gar nicht ein-
mal mitgetheilt. Es ist schon ein starles Angehen, wenn man nichtsdesto-
weniger zugiebt, dieselben mögen für drei Jahre gelten. Aber wie die Dinge
einmal liegen, da zudem der Hauptstamm der Deutschen Armer darnach ein-
gerichtet ist, darnach lebt, und wie er gezeigt hat, gut lebt, so kann ich mich
entschließen, auch ohne daß ich vollständig den Inhalt jener Bestimmungen
kenne, besonders nach den Resultaten, nach dem Erfolg, den dieselben herbei-
geführt haben, auch den Inhalt dieser Gesetze für eine Zeit lang gelten zu
lassen. Ich möchte mir aber nicht die Möglichkeit verschließen, eine Aende-
rung herbei führen zu können, wenn die Erfahrung dieselben nothwendig er-
scheinen läßt. Darum ist in dem Antrage, den wir stellen, einfach vorge-
schlagen, daß man Alles, was von den Regierungen verlangt ist, auf drei
Jahre genehmige, daß man aber diese Zeit benutze, die Sachen definitioer zu
ordnen und sestzustellen. Ich wiederhole es, darin finde ich nach keiner Seite
hin eine Gefahr. Am nächsten stehen diesen Anschauungen die Amträge,
welche von dem geehrten Herrn Abgeordneten, welcher zuletzt gesprochen hat,
gestellt worden sind. Auch dieser Herr will die Mehrzahl der wichtigsten
Bestimmungen nur auf einc gewisse Zeit, anscheinend auf ein Jahr länger
als wir, gelten lassen und dann eine neue Verrinbarung verlangen. Ich
finde, daß die auszusprechenden Bewilligungen auch nach diesen Vorschlägen
aushören sollen an dem Tage, wo die Frist abläuft, für welche sie ausge-
sprochen, daß bis dahin also etwas Neues geschaffen sein muß. Zch bin nun
aber in der Auffassung dieser Vorschläge zweifelhaft geworden durch die Mo-
tivirung, die der Herr Abgeordnete denselben gegeben hat, indem er sagte,
daß er auch bereit sein würde, die bestehende Organisation für immer als
Grundlage der Bewilligungen für den Militairetat hinzustellen. Ich bin
weit davon entfernt, irgendwie die Organisation angreifen zu wollen, ich
glaube, sie wird dauern, aber ich kann mich unmöglich entschließen, zumal
diese Organisation uns nicht völlig bekannt gemacht worden ist, indem uns
in dieser Hinsicht Vorlagen und Aufklärungen nicht gegeben wurden, — ich
kaun mich unmöglich entschließen, dieselbe ohne Weiteres jetzt als dauernde
Grundlage hinzunehmen, wenn ich auch, wie gesagt, vollständig überzeugt
bleibe, daß wir, was wir jetzt bewilligen, mögen wir die Grenzen stellen,