Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Arnkel 20. 21. Wagener. 27 
sie am gefhlvollsten sind, d. h. daß das allgemeine Wahlrecht gerade 
die sociale Existen: in Frage zu stellen begiunt und deshalb diese sociale 
Existenz zwingen wird und muß, ihre Stellung zu vertheidlgen und ihre Be- 
rechtigung nicht mit Redeusarten, meine Herren, — das wird nicht viel hel- 
fen, — sondern — wie ich vollkommen anerkenne — durch positive sociale 
und politische Thaten ihrerseits nachzuweisen. Das wird dle gesunde Hei- 
lung unfrer Zustände sein und, meine Herren, wenn Sie (nach links) so- 
biel sprechen von den Gefahren des Cäsarismus und von der 
Möglichkeit, mit dem allgemeinen Stimurecht in den Cäfaris. 
mus hineinzugerathen; wo sind deun die Leute, die den Cäsaris= 
mus zu Halfe rufen, wo sind deun die Bevölkerungeschichten gewesen, 
die den Cäsarismus in Frankrelch begründet haben? Ist das nicht gerade 
eine feige, muthlose Bourgeoisie geweseu. die alle ihre politischen 
Güter und Freiheiten in die Kabuse geworfen hat, bloß um ihren Geldsack 
zu retten? Darum, meine Herren, Licht und Schatten immer gleich und 
herecht vertheilt und die Vorwllrse stets an die richtige Adresse gerichtet, so 
werden wir uns, glaube ich, auch über diese Frage leichter verständigen, wie 
dies vielleicht heute noch den Anschein hat. Ich, meine Herren, gehöre auch 
zu denen, die, wenn es sich bloß um Parteianschauungen handelt, 
ein Oberhaus neben dem aus allgemeinem, directen Wahlrecht hervorge- 
gangenen Reichstage, für ganz unentbehrlich halten würden. Aber, 
so wenig ich ein gutes Wahlgesetz in diesem Augenblick zu machen 
weiß, ebenso wenig fühle ich mich im Stande, Ihnen die Grundzlige 
eines Deutschen Oberhauses vorzulegen, und ich möchte doch diejenigen 
Herren bitten, die, wie der Abgeordnete für Göttingen, uns einen solchen 
Vorschlag gemacht haben, wenn die Dinge wirklich einen solchen Ersolg ha- 
ben sollen, nicht die Herren Bundescommissarien zudlesem Werke 
einzuladen, sondern dieses Geschäft selbst zuübernehmen. Denn, 
meine Herren, ein Antrag: wir wollen ein Deutsches Oberhaus haben, 
und die Herreu Bundescommissarien werden höflichst ersucht, uns ein solches 
zu Stande zu bringen, das nenne ich ein Amendement nach der Me- 
lodie: „Lieber Maler, mal' Ermir.“ Das hat bekanntlich einen 
Ansang, aber kein Ende, und ich fürchte, alle diese Amende- 
mente find bloß darauf zugeschnitten, diese Verfassungsurkunde, 
die uns vorliegt, so zu verbessern und so vortrefflich zu machen, 
daß sie zule ht für diesen mangelhaften und uuvollkommenen 
Norddeutschen Bund doch kaum brauchbar und praktlkabel blei- 
ben dürste. Ebenso, melne Herren, stehe ich meinerseits zu den beiden 
anderen Fragen, die hier auch ventilirt worden sind. Ich meine erstens die 
Beamtenfrage. Do ich jetzt selbst die Ehre habe, Preußischer Beamter 
zu sein, so werden Sie es mir vielleicht lelchter gestatten, wenn ich dessen- 
ungeachtet für die Ausschlleßung der Beamten spreche. Ich streiche 
mich damit allerdinge auch selbst aus der parlamentarischen Weltgeschichte,
	        
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