Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 60. Sybel. 361 
bei jedem anderen Etat des Budgets, wo auf Grundlage gesetzlich feststehen- 
der Institutionen lediglich in einzelnen Details an dem vorhandenen Zu- 
stand nach gemeinsamer Vereinbarung geändert werden könnte. In diesem 
Sinne kann ich dem Amendement meine Zustimmung geben. In diesem 
Sinne scheint es mir auch nach dem Ablauf des Interimisticums, welches 
es in selnen ersten Worten proponirt, keine Gesahr für unsere militairischen 
Einrichtungen zu enthalten. Es scheint mir nicht die Gefahr über uns herein- 
bringen zu können, an der wir Jahre hindurch gekrankt haben, daß im Lande 
Niemand mehr wußte, was auf dem Gebiete einer so wichtigen Institution 
festes Recht sel. Ich bin bei diesem und jedem ähnlichen Amendement ledig- 
lich in der Lage, mein schließliches Votum von der Frage der Zweckmäßig- 
keit abhängig zu machen, durch welche dieser Fassungen wir am ersten Aus- 
sicht haben, zu einer allseitigen Verständigung zwischen den Parteien in diesem 
Hause und zu einer schlleßlichen Verständigung dieses Hauses mit den ver- 
bündeten Reglerungen zu gelangen. Denn wenn ich, wie gesagt, nach meinem 
persönlichen Dafürhalten, als das Interimisticum, welches auch das Amende- 
ment von Forckenbeck für 41 Jahr vorsieht, den Norddeutschen Bund über- 
haupt während seiner ganzen Dauer betrachte, wenn ich also nach meinem 
persönlichen Dafürhalten eine längere Jahreserstreckung einer kürzeren vor- 
ziehen wrde, so kann ich doch nur wiederholen, es ist das eine Frage viel 
mehr der momentanen Zweckmäßigkeit als einer sachlichen Differenz zwischen 
unseren Vorstellungen. Ich würde unter einer Voraussetzung mit Bedenken 
den Artikel der Vorlage selbst, ich würde unter dieser Boraussetzung nur mit 
schwerem Bedenken die Höhe seines Procentsatzes der Contigentirung votiren, 
wenn nämlich der häufig erhobene Einwand als berechtigt gelten könnte, daß 
unter allen Umständen dieser Procentsatz erdrückend für das Land, erdrlickend 
fUr die ökonomischen Zustände der Nation erachtet werden müßte. Meine 
Herren, von dieser Thatsache habe ich mich auch während der ganzen Dauer 
des Preußischen Armeeconflicts niemals Überzeugen können. Preußen trug 
eine etwas stärkere Last als einen Frledenspräsenzstand von 10 pro Mille 
und es trug diese Last lange Jahre hindurch; es begann sie zu tragen in 
einer Zeit großer ölonomischer Erschöpfungen und während es sie trug, stieg 
es Schritt für Schritt empor zu einer seltenen Entfaltung des ökonomischen 
Wohlstandes, zu einer, wenn ich nicht irre, Verdreifachung seines National- 
reichthums, wenn man die Jahre 1815 und 1850 mit einander vergleicht. 
Eine Militairlast, unter deren Druck elne solche Entwickelung vor sich gehen 
kann, sie mag immerhin eine schwere genannt werden können, aber als erdrückend 
kann ich sie nicht bezeichnen, und wenn einer der Herren Abgeordneten für 
Hannover, Herr von Münchhausen, vorgestern hier erklärte, man dürfe diesen 
Procentsatz nicht annehmen, weil eine so übermäßige Last im Frieden nicht 
bloß die Offensivkrast, sondern auch die Defensiokraft im Kriege im Voraus 
zerstöre, so sollte ich denken, hat unsere Preußische Erfahrung von 1866 
diesen Einwand für unsere Zustäude im Voraus gründlichst erledigt. Denn
	        
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