Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

370 Bundeskriegswesen. 
mit den verschiedenen Regierungen, so kommen wir in der That dazu, daß 
an dieser Friction die ganze Verwaltungemaschinerie zu Grunde geht, sich 
daran erschöpft, und ganz unsähig ist, irgend ekwas zur Förderung und zum 
Fortschritt der Sache zu wirken. Ich kann also nur wiederholen, die Zeit- 
bestimmung, wie sie in dem von Forckenbeck'schen Amendement 
vorgeschlagen ist, kann der Regierung nicht genügen, noch weniger 
kann ihr aber der Vorschlag genügen, daß — wenn ich ihn recht verstehe — 
für die spätere Zeit die Friedenspräsenzstärke des Herres im Wege der Bundes- 
gesetzgebung — wobei ich voraussetze, daß hier eine Auslassung sich findet — 
alljährlich festgestellt werden soll. Das aber halte ich für ganz unzulässig 
und ganz unannehmbar. 
Freiherr von Molike (Memel-Heidekrug)..) Ich habe wenige Worte 
zu sagen, um ein von mir gestelltes Amendement") zu begründen. Es 
entsteht die Frage, was geschieht, wenn nach Verlauf einer Reihe 
von noch früher festzustellenden Jahren die Bestimmungen, 
welche der Entwurf der Verfassung enthält, abgelaufen find, 
bevor ein neues Militairgesetz zu Stande gekommen ist. Man 
hat uns gesagt, daß in ganz Norddeutschland die Gesetze und Reglements, 
die in Altpreußen gültig waren, ebenfalls gültig sein werden. Wenn dies 
der Fall wäre, wenn Alles bliebe, wie es war, so würde mein Amendement 
überflüssig sein, auf alle Fälle aber unschädlich. Ich glaube aber nicht, daß 
diese Auffassung der Verhältnisse in einem neuen Parlament so unbedingt 
sicher ist; ich suche nach einer größereu Sicherung. Mein Amendement 
bezweckt, einer so dauernden Institution, wie das Heer ist, auch eine 
feste Grundlage in einer sicheren Einnahme zu verschafsen. Be- 
densen Sie, meine Herren, daß eine Herabminderung des Präsenzstandes 
12 Jahre lang nachgewirkt, ja, in der nächsten Zukunft 19 Jahre lang. 
Sie beschließen vielleicht die Verminderung unter ganz friedlichen Ver- 
höltnissen, sie kommt zur Wirkung oielleicht unter sehr kriege- 
rischen. (Sehr richtig rechts.) Mein Amendement mußte sich auf den 
Artikel 56 d. C. nicht allein, sondern auch auf Artikel 58 erstrecken; denn es hilft 
mir nichts, daß der Multiplicator constant ist, wenn der Multipllcandus 
variabel bleibt. Es ist richtig, daß dabei ein Theil der Militaireinnahmen 
und Ausgaben der Bewilligung der Volkevertretung entzogen bleibt. Aber, 
meine Herren, Sie haben gehört aus den Auseinandersetzungen des Herrn 
Regierungscommissars, wie knapp Alles bemessen ist, und wissen, daß für 
jede Mehrforderung die Regierung an den guten Willen und den Patriotis- 
mus der Volksvertretung gewiesen ist. (Sehr richtigl) Gewähren Sie der 
Militairverwaltung das Recht, innerhalb bestimmter Grenzen frei und nach 
eigenem Ermessen versahren zu können; die Armee wird Ihnen dafür Dank 
wissen, das Volk wird von seinen Freiheiten dabei nichts verlieren, (Bravol) 
% ei. Ber. S. 573. 
“% E. oben S. 351 Ziff. 5. 
 
	        
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