Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

372 Bundeskrietzswesen. 
siemlich schwer, denn eben die Beantwortung der Frage: welche Zeit ist ab- 
solut nothwendig, um ein Bundesbudget regulär zu Stande zu bringen, 
welche Zeit ist nothwendig, um die nothwendigen Vorarbeiten der Bundes- 
Militairorganisation stattfinden zu lassen? ist nicht viel mehr als ein Rathen 
unsererseits. Dajzu bedürfen wir Vorlagen, wir bedürfen thatsächlicher An- 
haltspunkte, um uns in diese Materie hineinzubegeben, und weil uns diese 
nicht geboten worden sind, so haben wir geglaubt, dies nicht thun zu sollen, 
sondern den Vorschlägen eines Definitivums auch nur die Vorschläge eines 
Definitioums entgegensetzen zu sollen. Recht schlagend wird aber die Sache, 
wie sich die Angelegeuhciten stellen, wenn man das Interimisticum weit greift, 
auf eine Reihe von Jahren hinaus, durch eines der Amendements selbst. 
Ja, meine Herren, in solchen Uebergangsbestimmungen, wenn Sie deuen 
einen mehrjährigen Raum geben, da schaffen Sie schließlich etwas, was sich 
äußerst schwer wieder beseitigen lähßt; mit einem langjährigen Interimisti- 
cum schaffen Sie, ohne es zu wollen, ein Definitivum; — das glauben Sie, 
das haben wir bei unserem Reorganisationsstreite im Abgeordnetenhause, wo# 
auch nur eine provisorische Kriegsbereitschaft verlangt wurde, gründlich er- 
fahren. (Lebhafte Zustimmung links.) Denn wenn Sie ein solches drei., 
fünf., siebenjähriges Interimisticum bilden wollen, und die nöthigen Officiere 
und Beamten anstellen, dann werden Sie in eine sehr üble Position gelan- 
gen, und da glaube ich, wird schwerlich mit wesentlichen Aenderungen durch- 
zukommen sein. Mit solchen Dingen schließt man den Militairconflict nicht, 
man vertagt ihn höchstens, das ist Alles. Sie wälgen die Regulirung der 
Frage von Ihren Schultern, aber Sie lösen sle nicht, sie vertagen sie vielleicht 
auf eine Zeit, wo diese Lösung unter viel ungünstigeren Umständen vor sich gehen 
würde. Diese Seite der Sache tritt in dem Amendement unter Nr. 75 d. Dr.= S., 
welches von dem Abgeordneten von Forckenbeck und dessen politischen Frrunden 
zu Art. 57 d. E. gestellt ist?), deutlich hervor. Da ist gesagt: „Nach gleich- 
mäbiger Durchsührung der Bundeskriegsorganisation wird das Bundesprä- 
sidium ein umsassendes Bundesmilitairgesetz dem Reichstage und dem Bundes- 
rathe zur versassungsmäßigen Beschlußsassung vorlegen.“ Ja, meine Herren, 
das sollte man doch eigentlich vor der definitiven Regelung fordern. Was 
nützt uns das, wenn alle die Dinge fertig sind, und man legt sie uns dann 
vor? Sollen wir nachher nichts weiter thun, als ja dazu sagen, oder ist die 
desinitive Organisation nur gemacht, um wieder aufgelöst zu werden? Ich 
glaube, der Herr Antragsteller hat unbewußt meine Gründe gegen ein langes 
Interimisticum selbst durch die Fassung seines Amendements eingeröumt, wie 
ich sie eben hier deducirt habe. Hauptsächlich wird nun für die deflnitive 
Erledigung der Sache gleich in dieser Verfassung, sowie für ein längeres Pro- 
visorium Seitens der Vertreter der Bundesregierungen und Seitens der Ver- 
theidiger der Amendemente die politische Situation vorgeführt. Meine 
Herren, das lassen Sie uns doch einmal recht genau ins Auge fassen. Es 
S. unten bei Artikel 61, S. 383 Ziff. 1.
	        
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