Artilel 62. Vinckt · H. 417
wie es jetzt möglich ist, eingesührt haben. Aber wie können Sie einen Bun-
deskanzler, und wie können Sie ein Ministerium verantwortlich machen, wenn
es nicht im Stande ist, beispielsweise im Jahre 1871 zu wissen, was für
das Jahr 1872 von dem dann tageuden Reichstage beschlossen werden wird,
ob wir danach im Jahre 1872 überhaupt noch eine Armer haben, wie stark
sie sein würde, und ob wir uns würden auf sie verlassen können. Legen Sie
nicht — mit andern Worten — im Voraus die Regierung dieses Landes
und die Vertreter der Regierungen des Nordbeutschen Bundes für das Jahr
1872 und solgende vollständig lohm, wenn Sie ihr nur einen Wechsel
aus die Zukunst geben, aus die gute Gesinnung des Landtages von 18712
Setzen Sie nicht eigentlich auch für die ganze Zwischenzeit bis zum Jahre
1371 unsere ganze Stellung in Europa auf eine Karte? Sie spielen damit
nur das va banque aus, ob im Jahre 1871 der Patriotismus die ihm ge-
bührende Vertretung im Reichstage finden wird! (Sehr richtig! rechts.) Sie
haben von Dictatur gesprochen, — und heute hat das verehrte Mitglied
für Harburg es übersetzt in dem Worte: „der nackte Absolutismus“. Ich
weiß nicht, was Sie, und was das genannte Mitglied insbesondere, nack ten
Absolutismus nennt. Wenn der König von Preußen als Bundesseldherr
die sestgesetzte Summe verausgabt innerhalb der Grenzen, in welchen
sie bewilligt, was ihm innerhalb dieser Grenzen gewiß unverschränkt ist, und
wenn er die Ueberschüsse, die sich etwa aus den Rechnungen ergeben, an die
Bundeskasse durch das Ministerium abzusühren hat, — nennen Sie das
Absolutismus? Ich nenne es eine sestbegrenzte Gewalt, die noth-
wendig der Bundesseldherr haben muß, wenn er, wie es unbedingt ersorder-
lich ist, über die Schwankungen der Meinungen einigermaßrn erhaben sein,
und wenn er eine Europäische Politik zu machen im Stande sein soll. (Bravol)
Sie haben uns an das Gesetz von 1814 erinnert; der Herr Abgeordnete für
Wolmirstädt hat gestern gesagt: wir wollen ja Nichts weiter, als was im
Gesetze von 1814 bestimmt wurde, worin gesagt ist: „Die Stärke des stehen-
den Heeres wird nach den jedesmaligen Staatsverhältnissen bestimmt.? Ja,
wenn der Herr Abgeordnete uns auf die Zustände von 1814 zurückschrauben
will, so würde er in einer gewissen Beziehung Recht haben. Wer hatte denn
im Jahre 1814 darüber zu versügen? Doch nur Seine Moajestät der König
nach der damaligen politischen Lage des Landes. Jetzt aber würde die Be-
sugniß, die Stärke der Armee zu bestimmen, doch nach seiner eigenen In-
tention mit dem Reichstage zu theilen sein, und es würden daher alle die
Grfahren eintreten, die ich mir zu schildern erlaubt habe, was wir eben durch
das Amendement beseitigt zu wissen wünschen. Der Herr Abgeordnete hat
uns gesagt, es trete keineswegs ein „vacuum“ ein; es würde ja dem Be-
schlusse der Neichsvertretung eine Einigung mit dem Bundesrathe Überlassen
bleiben. Ja, meine Herren, wer sichert uns denn eine entsprechende Gesin-
nung der Reichsvertretung. Wer sichert uns davor, daß in der Reichsvertre-
tung zu jener Zeit nicht gewisse nationalökonomische Ideen vorherrschen, oder,
Naicriallen. Il. 27